Allgemein (ICAO)
ICAO Annex 12 Appendix A, §2 definiert die Luft-Boden-Sichtsignale, mit denen ein Such-/Rettungsflugzeug einer Bodengruppe oder Überlebenden eine Botschaft signalisiert.
Bestätigung — Botschaft verstanden / „Operation ausgeführt":
- Tags: Flugzeug fliegt im Horizontalflug und rockt die Tragflächen (rocking the wings).
- Nachts: Zweimaliges Blinken der Landescheinwerfer oder Navigationsbeleuchtung.
Botschaft NICHT verstanden — „Verstanden, aber Operation kann nicht ausgeführt werden":
- Tags: Flugzeug fliegt eine vollständige Rechtskurve (360°-Kreis nach rechts).
- Nachts: Wechselndes Ein-/Ausschalten der Landescheinwerfer oder Navigationsbeleuchtung.
Anweisung zum Landeplatz / „Folge mir" zum Landeplatz:
- Tags: Flugzeug überfliegt die Bodengruppe, kreist über ihr und fliegt dann in der gewünschten Richtung zum Lande-/Bergeplatz.
Hinweise:
- Diese Signale sind die Standardantworten auf die Boden-Luft-Sichtsignale (siehe entsprechende Lesson).
- Bei Sprechfunk-Verbindung haben die Funkanweisungen Vorrang vor den Sichtsignalen.
Europa (EASA / EU)
ICAO-Standards übernommen — keine eigene EU-Codierung. Die identischen Lichtsignale Tower → Luftfahrzeug für Sprechfunkausfall sind in SERA Appendix 1 geregelt (siehe Lesson „Flugplatzbefeuerung").
Deutschland (national)
Anwendung EU-Recht / ICAO. Auf 121,5 MHz sollten ankommende Such-/Rettungsflugzeuge zuerst Funkkontakt versuchen; sind keine Antworten möglich, kommen die Sichtsignale zum Einsatz.