LuftrechtLektion 51 von 64
51/64Such- und Rettungsdienst (ICAO Annex 12)

Luft-Boden-Sichtsignale

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Allgemein (ICAO)

ICAO Annex 12 Appendix A, §2 definiert die Luft-Boden-Sichtsignale, mit denen ein Such-/Rettungsflugzeug einer Bodengruppe oder Überlebenden eine Botschaft signalisiert.

Bestätigung — Botschaft verstanden / „Operation ausgeführt":

  • Tags: Flugzeug fliegt im Horizontalflug und rockt die Tragflächen (rocking the wings).
  • Nachts: Zweimaliges Blinken der Landescheinwerfer oder Navigationsbeleuchtung.

Botschaft NICHT verstanden — „Verstanden, aber Operation kann nicht ausgeführt werden":

  • Tags: Flugzeug fliegt eine vollständige Rechtskurve (360°-Kreis nach rechts).
  • Nachts: Wechselndes Ein-/Ausschalten der Landescheinwerfer oder Navigationsbeleuchtung.

Anweisung zum Landeplatz / „Folge mir" zum Landeplatz:

  • Tags: Flugzeug überfliegt die Bodengruppe, kreist über ihr und fliegt dann in der gewünschten Richtung zum Lande-/Bergeplatz.

Hinweise:

  • Diese Signale sind die Standardantworten auf die Boden-Luft-Sichtsignale (siehe entsprechende Lesson).
  • Bei Sprechfunk-Verbindung haben die Funkanweisungen Vorrang vor den Sichtsignalen.

Europa (EASA / EU)

ICAO-Standards übernommen — keine eigene EU-Codierung. Die identischen Lichtsignale Tower → Luftfahrzeug für Sprechfunkausfall sind in SERA Appendix 1 geregelt (siehe Lesson „Flugplatzbefeuerung").

Deutschland (national)

Anwendung EU-Recht / ICAO. Auf 121,5 MHz sollten ankommende Such-/Rettungsflugzeuge zuerst Funkkontakt versuchen; sind keine Antworten möglich, kommen die Sichtsignale zum Einsatz.

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