Sprachkenntnisse — FCL.055 (Language Proficiency, LP)
Sprechfunk funktioniert nur, wenn alle Beteiligten einander tatsächlich verstehen — deshalb müssen Piloten ihre Sprachkenntnisse (Language Proficiency, LP) in der am Funk verwendeten Sprache förmlich nachweisen. Für den PPL-Piloten entscheidet das über Auslandsflüge, und die LP-Level mit ihren Überprüfungsintervallen sind Standard-Prüfungsstoff. Achtung: Die ICAO-Empfehlung und die EASA-Regel müssen auseinandergehalten werden — die Intervalle unterscheiden sich.
Der ICAO-Rahmen (Annex 1)
ICAO Annex 1 (mit der Bewertungsskala im Appendix) verlangt nachgewiesene Sprachkenntnisse für Piloten im internationalen Verkehr. Die Kenntnisse werden auf einer sechsstufigen Skala bewertet; Level 4 (Operational) ist das Minimum für den Sprechfunk. ICAO (gestützt auf Doc 9835) empfiehlt regelmäßige Wiederholungsbewertungen:
| Level | Bezeichnung | ICAO-Überprüfungsintervall |
|---|---|---|
| 4 | Operational | alle 3 Jahre |
| 5 | Extended | alle 6 Jahre |
| 6 | Expert | keine Wiederholungsbewertung |
| 3 und darunter | Pre-operational und niedriger | nicht ausreichend — Rechte dürfen nicht ausgeübt werden |
Sprachen: Englisch ist Standard für internationale Operations. Andere Sprachen (Deutsch, Spanisch usw.) sind für nationale Operations zulässig — der Pilot braucht LP in der tatsächlich von der Flugsicherung verwendeten Sprache.
Europa (EASA / EU) — FCL.055
FCL.055 setzt das ICAO-System für EASA-Lizenzinhaber um. Piloten, die Sprechfunk ausüben müssen, dürfen ihre Rechte nur mit einem Sprachenvermerk (LP-Endorsement) in der Lizenz ausüben — in Englisch oder der für den Flugfunk verwendeten Sprache.
EASA-Gültigkeitsfristen (Achtung: Sie weichen bei Level 4 von der ICAO-Empfehlung ab):
| Level | EASA-Gültigkeit |
|---|---|
| 4 Operational | 4 Jahre |
| 5 Extended | 6 Jahre |
| 6 Expert | unbegrenzt |
Praktische Konsequenzen für den PPL-Piloten
- VFR national: LP in der Sprache der Flugsicherung genügt — z. B. Deutsch-LP für deutsche Piloten innerhalb Deutschlands.
- VFR international: Englisch-LP mindestens Level 4.
- IFR: Englisch-LP mindestens Level 4.
- Das Funkzeugnis (BZF/AZF) ist eine eigenständige Qualifikation — siehe Subject 090 (Communications). LP weist die Sprachbeherrschung nach, das Funkzeugnis die Kenntnis der Sprechfunkverfahren.
Deutschland (national)
In Deutschland werden LP-Vermerke von der Landesluftfahrtbehörde verwaltet; die Bewertungen führen zertifizierte LP-Prüfer bzw. Bewertungsstellen durch.
Prüfungswissen
- Piloten benötigen einen Sprachenvermerk in Englisch oder in der für den Flugfunk verwendeten Sprache (FCL.055).
- ICAO-Level 4 (Operational) ist das Mindestniveau für die Ausübung der Sprechfunkrechte.
- ICAO empfiehlt eine Wiederholungsbewertung von Level 4 alle 3 Jahre und Level 5 alle 6 Jahre; Level 6 erfordert keine Wiederholungsbewertung.
- Nach EASA FCL.055 gilt der Vermerk bei Level 4 für 4 Jahre und bei Level 5 für 6 Jahre; Level 6 gilt unbegrenzt.
- Für internationale VFR-Flüge und für IFR sind englische Sprachkenntnisse mindestens auf Level 4 erforderlich.
- Sprachkenntnisnachweis und Funkzeugnis (BZF/AZF) sind getrennte Qualifikationen.