LuftrechtLektion 15 von 64
15/64Lizenzierung des Personals — Grundlagen Part-FCL

Sprachkenntnisse (FCL.055)

Lesezeit ca. 2 min·
de
Sprache wechseln (EN)

Sprachkenntnisse — FCL.055 (Language Proficiency, LP)

Sprechfunk funktioniert nur, wenn alle Beteiligten einander tatsächlich verstehen — deshalb müssen Piloten ihre Sprachkenntnisse (Language Proficiency, LP) in der am Funk verwendeten Sprache förmlich nachweisen. Für den PPL-Piloten entscheidet das über Auslandsflüge, und die LP-Level mit ihren Überprüfungsintervallen sind Standard-Prüfungsstoff. Achtung: Die ICAO-Empfehlung und die EASA-Regel müssen auseinandergehalten werden — die Intervalle unterscheiden sich.

Der ICAO-Rahmen (Annex 1)

ICAO Annex 1 (mit der Bewertungsskala im Appendix) verlangt nachgewiesene Sprachkenntnisse für Piloten im internationalen Verkehr. Die Kenntnisse werden auf einer sechsstufigen Skala bewertet; Level 4 (Operational) ist das Minimum für den Sprechfunk. ICAO (gestützt auf Doc 9835) empfiehlt regelmäßige Wiederholungsbewertungen:

LevelBezeichnungICAO-Überprüfungsintervall
4Operationalalle 3 Jahre
5Extendedalle 6 Jahre
6Expertkeine Wiederholungsbewertung
3 und darunterPre-operational und niedrigernicht ausreichend — Rechte dürfen nicht ausgeübt werden

Sprachen: Englisch ist Standard für internationale Operations. Andere Sprachen (Deutsch, Spanisch usw.) sind für nationale Operations zulässig — der Pilot braucht LP in der tatsächlich von der Flugsicherung verwendeten Sprache.

Europa (EASA / EU) — FCL.055

FCL.055 setzt das ICAO-System für EASA-Lizenzinhaber um. Piloten, die Sprechfunk ausüben müssen, dürfen ihre Rechte nur mit einem Sprachenvermerk (LP-Endorsement) in der Lizenz ausüben — in Englisch oder der für den Flugfunk verwendeten Sprache.

EASA-Gültigkeitsfristen (Achtung: Sie weichen bei Level 4 von der ICAO-Empfehlung ab):

LevelEASA-Gültigkeit
4 Operational4 Jahre
5 Extended6 Jahre
6 Expertunbegrenzt

Praktische Konsequenzen für den PPL-Piloten

  • VFR national: LP in der Sprache der Flugsicherung genügt — z. B. Deutsch-LP für deutsche Piloten innerhalb Deutschlands.
  • VFR international: Englisch-LP mindestens Level 4.
  • IFR: Englisch-LP mindestens Level 4.
  • Das Funkzeugnis (BZF/AZF) ist eine eigenständige Qualifikation — siehe Subject 090 (Communications). LP weist die Sprachbeherrschung nach, das Funkzeugnis die Kenntnis der Sprechfunkverfahren.

Deutschland (national)

In Deutschland werden LP-Vermerke von der Landesluftfahrtbehörde verwaltet; die Bewertungen führen zertifizierte LP-Prüfer bzw. Bewertungsstellen durch.

Prüfungswissen

  • Piloten benötigen einen Sprachenvermerk in Englisch oder in der für den Flugfunk verwendeten Sprache (FCL.055).
  • ICAO-Level 4 (Operational) ist das Mindestniveau für die Ausübung der Sprechfunkrechte.
  • ICAO empfiehlt eine Wiederholungsbewertung von Level 4 alle 3 Jahre und Level 5 alle 6 Jahre; Level 6 erfordert keine Wiederholungsbewertung.
  • Nach EASA FCL.055 gilt der Vermerk bei Level 4 für 4 Jahre und bei Level 5 für 6 Jahre; Level 6 gilt unbegrenzt.
  • Für internationale VFR-Flüge und für IFR sind englische Sprachkenntnisse mindestens auf Level 4 erforderlich.
  • Sprachkenntnisnachweis und Funkzeugnis (BZF/AZF) sind getrennte Qualifikationen.
Fertig gelesen?
Melde dich an, um deinen Fortschritt zu speichern.