Aufzeichnung der Flugzeit (FCL.050)
Das persönliche Flugbuch ist der rechtliche Nachweis der Flugerfahrung. Behörde, Prüfer und Flugschule stützen sich darauf, wenn eine Lizenz oder Berechtigung beantragt, die SEP-Klassenberechtigung verlängert oder die Passagierberechtigung nachgewiesen werden soll. Für die Prüfung müssen Sie genau wissen, was einzutragen ist, in welcher Funktion Zeit angerechnet werden darf und — ein klassischer Stolperstein — wie „Flugzeit" exakt definiert ist.
Rechtsgrundlage
ICAO Annex 1 (Personnel Licensing), §1.2.5 verlangt, dass Lizenzinhaber zuverlässige Aufzeichnungen über ihre Flugerfahrung führen und dem Staat auf Verlangen vorlegen.
In der EU setzt dies FCL.050 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Part-FCL) um: Der Pilot muss eine zuverlässige Aufzeichnung aller Flüge führen, in der von der zuständigen Behörde festgelegten Form und Weise. Format und Inhalt regelt AMC1 FCL.050. Zulässig sind sowohl das Papier-Flugbuch als auch ein anerkanntes elektronisches Flugbuch (mit dauerhafter, manipulationssicherer Speicherung).
Flugzeit, Blockzeit und Airtime
Diese Definitionen sind der meistgeprüfte Punkt dieser Lektion — und werden oft falsch gelernt. Prägen Sie sie sich exakt ein:
| Begriff | Definition (Flugzeuge) | Verwendung |
|---|---|---|
| Flugzeit (flight time) | Vom Zeitpunkt, an dem sich das Luftfahrzeug erstmals in Bewegung setzt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, an dem es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt — also Block-zu-Block | Wird im Flugbuch eingetragen; zählt für die EASA-Erfahrungsanforderungen (Lizenzen, Berechtigungen, Verlängerungen) |
| Blockzeit (block time) | Off-Block bis On-Block — bei Flugzeugen identisch mit der Flugzeit | In der Praxis gleichbedeutend |
| Airtime (air time) | Nur Start (Abheben) bis Landung (Aufsetzen) | Technische bzw. Instandhaltungsaufzeichnungen; nicht die lizenzrechtliche Definition |
Beispiel: Sie rollen 10 Minuten zum Start, sind 55 Minuten in der Luft und rollen 5 Minuten zurück. Sie tragen 1
Flugzeit ein; die Airtime beträgt nur 0.Was jeder Eintrag enthalten muss
Nach AMC1 FCL.050 wird jeder Flug erfasst mit:
- Datum
- Luftfahrzeugmuster und Eintragungszeichen
- Abflug- und Ankunftsflugplatz mit Off-Block- und On-Block-Zeiten
- Gesamtflugzeit
- Funktion an Bord
- Anzahl der Landungen (Tag und Nacht getrennt)
- Betriebsbedingungen (Nacht, IFR)
- Übungsart bei Schulungsflügen
- Name des Lehrberechtigten bei Schulungsflügen mit Fluglehrer
- Bemerkungen / Bestätigungen
In welcher Funktion darf Zeit angerechnet werden?
- PIC-Zeit — der Pilot ist verantwortlicher Pilot (Pilot-in-Command). Ein Flugschüler im Alleinflug (solo) trägt PIC-Zeit ein.
- SPIC-Zeit (Student Pilot-in-Command) — Flugschüler handelt als PIC, der Lehrberechtigte an Bord beobachtet nur; relevant vor allem in der integrierten bzw. Instrumentenausbildung.
- PICUS-Zeit (PIC under supervision) — Copilot nimmt unter Aufsicht die Aufgaben des PIC wahr (Mehrpilotenbetrieb).
- Dual-Zeit — Schulung durch einen Lehrberechtigten (Flug mit Fluglehrer).
- Copilot-Zeit — zweiter Pilot im Mehrpilotenbetrieb.
Führung und Vorlage der Aufzeichnung
- FCL.050 nennt keine EU-weite Aufbewahrungsfrist; die Aufzeichnung ist schlicht zuverlässig zu führen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen (nationale Vorgaben können Form und Weise konkretisieren).
- Die Einträge bestätigt der Pilot; Schulungszeiten mit Fluglehrer werden vom Lehrberechtigten gegengezeichnet (elektronische Flugbücher: geeignete digitale Entsprechung).
- Falscheinträge sind kein Kavaliersdelikt: Sie verstoßen gegen FCL.050, können zu Aussetzung oder Entzug der Lizenz führen und strafrechtlich verfolgt werden.
Deutschland
EU-Recht gilt unmittelbar. Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) bzw. die Landesluftfahrtbehörden prüfen das Flugbuch im Rahmen von Lizenz- und Berechtigungsverfahren (z. B. Verlängerung von Lehrberechtigungen und Klassenberechtigungen). Bei Verlust oder Diebstahl des Flugbuchs: schriftliche Bestätigungen der Flugerfahrung von Flugschulen und Haltern beschaffen, um die Aufzeichnung zu rekonstruieren.
Prüfungswissen
- Flugzeit (Flugzeuge) läuft von dem Zeitpunkt, an dem sich das Luftfahrzeug erstmals bewegt, um zu starten, bis es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt — Block-zu-Block.
- Abheben bis Aufsetzen heißt Airtime, nicht Flugzeit.
- Die nach FCL.050 eingetragene Flugzeit ist die Zeit, die für die EASA-Erfahrungsanforderungen zählt.
- FCL.050 verlangt eine zuverlässige Aufzeichnung aller Flüge in der von der zuständigen Behörde festgelegten Form; Papier- und anerkannte elektronische Flugbücher sind zulässig.
- Es gibt keine feste EU-Aufbewahrungsfrist — die Aufzeichnung ist zuverlässig zu führen und auf Verlangen vorzulegen.
- Ein Flugschüler im Alleinflug trägt PIC-Zeit ein; Dual-Zeit muss vom Lehrberechtigten unterschrieben sein.