Allgemein (ICAO)
ICAO Annex 1 §1.2.5 verlangt, dass Lizenzinhaber zuverlässige Aufzeichnungen über ihre Flugerfahrung führen, die dem Staat auf Verlangen vorzulegen sind.
Europa (EASA / EU)
VO (EU) 1178/2011 Part-FCL.050 (Recording of flight time) schreibt EU-weit fest:
Pflicht:
- Jeder Pilot mit einer Lizenz nach Part-FCL muss eine zuverlässige Aufzeichnung aller Flüge führen.
- Form: Pilotenflugbuch (Logbook) in Papier oder genehmigter elektronischer Form (EFB-Apps mit dauerhafter Speicherung).
- Inhalt pro Flug:
- Datum,
- Luftfahrzeugmuster und Eintragungszeichen,
- Abflug- und Ankunftsflughafen,
- Off-Block / On-Block-Zeiten (oder Take-off / Landing),
- Funktion an Bord (PIC, PICUS, Co-Pilot, SPIC, Dual),
- Anzahl Landungen (Tag/Nacht getrennt),
- Flugbedingungen (Tag/Nacht, VFR/IFR),
- Übungsart bei Schulflügen,
- Lehrberechtigtenname bei Dual-Flügen,
- Bemerkungen.
Aufbewahrung:
- Mindestens 5 Jahre nach Aufzeichnung,
- Bei einer Inspektion durch die zuständige Behörde vorzulegen.
Signatur: Jeder Eintrag durch den PIC oder Lehrberechtigten zu signieren (bei elektronischen Logbüchern in geeigneter digitaler Form).
Anrechnung der Flugzeit (AMC1 FCL.050):
- PIC-Zeit: Pilot ist verantwortlicher Pilot — auch SPIC-Zeit (Student Pilot in Command, mit Lehrberechtigtem an Bord aber als verantwortlicher Pilot agierend) kann teilweise als PIC angerechnet werden.
- Co-Pilot-Zeit: Bei Mehrpilotenbetrieb als 2. Pilot.
- Dual-Zeit: Flugschüler unter Aufsicht eines Lehrberechtigten.
- Solo-Zeit (Student): Vor Lizenzerwerb, ohne Lehrberechtigten.
Block-Zeit vs. Flug-Zeit:
- Block-Zeit (Off-Block bis On-Block) wird bei manchen Lizenzen für administrative Zwecke geführt;
- Flug-Zeit (Take-off bis Landing) zählt für die meisten EASA-Erfahrungsanforderungen.
- Für Flugzeuge: Block-Zeit wird oft als Flugzeit anerkannt (engl. „air time").
Konsequenz bei fehlerhafter Aufzeichnung: Verstoß gegen FCL.050, möglicher Lizenzentzug; falsche Eintragung kann strafrechtlich verfolgt werden.
Deutschland (national)
Anwendung EU-Recht. LBA prüft im Rahmen von Lizenzverlängerungen, Verlängerung der Sichtfluglehrberechtigung etc. das Logbuch. Bei Verlust oder Diebstahl des Logbuchs: schriftliche Ersatz-Bestätigungen der Flugschulen bzw. Halter beibringen.