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Aufzeichnung der Flugzeit (FCL.050)

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Aufzeichnung der Flugzeit (FCL.050)

Das persönliche Flugbuch ist der rechtliche Nachweis der Flugerfahrung. Behörde, Prüfer und Flugschule stützen sich darauf, wenn eine Lizenz oder Berechtigung beantragt, die SEP-Klassenberechtigung verlängert oder die Passagierberechtigung nachgewiesen werden soll. Für die Prüfung müssen Sie genau wissen, was einzutragen ist, in welcher Funktion Zeit angerechnet werden darf und — ein klassischer Stolperstein — wie „Flugzeit" exakt definiert ist.

Rechtsgrundlage

ICAO Annex 1 (Personnel Licensing), §1.2.5 verlangt, dass Lizenzinhaber zuverlässige Aufzeichnungen über ihre Flugerfahrung führen und dem Staat auf Verlangen vorlegen.

In der EU setzt dies FCL.050 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Part-FCL) um: Der Pilot muss eine zuverlässige Aufzeichnung aller Flüge führen, in der von der zuständigen Behörde festgelegten Form und Weise. Format und Inhalt regelt AMC1 FCL.050. Zulässig sind sowohl das Papier-Flugbuch als auch ein anerkanntes elektronisches Flugbuch (mit dauerhafter, manipulationssicherer Speicherung).

Flugzeit, Blockzeit und Airtime

Diese Definitionen sind der meistgeprüfte Punkt dieser Lektion — und werden oft falsch gelernt. Prägen Sie sie sich exakt ein:

BegriffDefinition (Flugzeuge)Verwendung
Flugzeit (flight time)Vom Zeitpunkt, an dem sich das Luftfahrzeug erstmals in Bewegung setzt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, an dem es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt — also Block-zu-BlockWird im Flugbuch eingetragen; zählt für die EASA-Erfahrungsanforderungen (Lizenzen, Berechtigungen, Verlängerungen)
Blockzeit (block time)Off-Block bis On-Block — bei Flugzeugen identisch mit der FlugzeitIn der Praxis gleichbedeutend
Airtime (air time)Nur Start (Abheben) bis Landung (Aufsetzen)Technische bzw. Instandhaltungsaufzeichnungen; nicht die lizenzrechtliche Definition

Beispiel: Sie rollen 10 Minuten zum Start, sind 55 Minuten in der Luft und rollen 5 Minuten zurück. Sie tragen 1

Flugzeit ein; die Airtime beträgt nur 0
.

Was jeder Eintrag enthalten muss

Nach AMC1 FCL.050 wird jeder Flug erfasst mit:

  • Datum
  • Luftfahrzeugmuster und Eintragungszeichen
  • Abflug- und Ankunftsflugplatz mit Off-Block- und On-Block-Zeiten
  • Gesamtflugzeit
  • Funktion an Bord
  • Anzahl der Landungen (Tag und Nacht getrennt)
  • Betriebsbedingungen (Nacht, IFR)
  • Übungsart bei Schulungsflügen
  • Name des Lehrberechtigten bei Schulungsflügen mit Fluglehrer
  • Bemerkungen / Bestätigungen

In welcher Funktion darf Zeit angerechnet werden?

  • PIC-Zeit — der Pilot ist verantwortlicher Pilot (Pilot-in-Command). Ein Flugschüler im Alleinflug (solo) trägt PIC-Zeit ein.
  • SPIC-Zeit (Student Pilot-in-Command) — Flugschüler handelt als PIC, der Lehrberechtigte an Bord beobachtet nur; relevant vor allem in der integrierten bzw. Instrumentenausbildung.
  • PICUS-Zeit (PIC under supervision) — Copilot nimmt unter Aufsicht die Aufgaben des PIC wahr (Mehrpilotenbetrieb).
  • Dual-Zeit — Schulung durch einen Lehrberechtigten (Flug mit Fluglehrer).
  • Copilot-Zeit — zweiter Pilot im Mehrpilotenbetrieb.

Führung und Vorlage der Aufzeichnung

  • FCL.050 nennt keine EU-weite Aufbewahrungsfrist; die Aufzeichnung ist schlicht zuverlässig zu führen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen (nationale Vorgaben können Form und Weise konkretisieren).
  • Die Einträge bestätigt der Pilot; Schulungszeiten mit Fluglehrer werden vom Lehrberechtigten gegengezeichnet (elektronische Flugbücher: geeignete digitale Entsprechung).
  • Falscheinträge sind kein Kavaliersdelikt: Sie verstoßen gegen FCL.050, können zu Aussetzung oder Entzug der Lizenz führen und strafrechtlich verfolgt werden.

Deutschland

EU-Recht gilt unmittelbar. Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) bzw. die Landesluftfahrtbehörden prüfen das Flugbuch im Rahmen von Lizenz- und Berechtigungsverfahren (z. B. Verlängerung von Lehrberechtigungen und Klassenberechtigungen). Bei Verlust oder Diebstahl des Flugbuchs: schriftliche Bestätigungen der Flugerfahrung von Flugschulen und Haltern beschaffen, um die Aufzeichnung zu rekonstruieren.

Prüfungswissen

  • Flugzeit (Flugzeuge) läuft von dem Zeitpunkt, an dem sich das Luftfahrzeug erstmals bewegt, um zu starten, bis es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt — Block-zu-Block.
  • Abheben bis Aufsetzen heißt Airtime, nicht Flugzeit.
  • Die nach FCL.050 eingetragene Flugzeit ist die Zeit, die für die EASA-Erfahrungsanforderungen zählt.
  • FCL.050 verlangt eine zuverlässige Aufzeichnung aller Flüge in der von der zuständigen Behörde festgelegten Form; Papier- und anerkannte elektronische Flugbücher sind zulässig.
  • Es gibt keine feste EU-Aufbewahrungsfrist — die Aufzeichnung ist zuverlässig zu führen und auf Verlangen vorzulegen.
  • Ein Flugschüler im Alleinflug trägt PIC-Zeit ein; Dual-Zeit muss vom Lehrberechtigten unterschrieben sein.
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