Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Part-MED)
Ohne Medical kein Fliegen: Ein PPL-Inhaber darf seine Lizenzrechte nur mit gültigem Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 ausüben. Diese Lektion behandelt, wer das Zeugnis ausstellt, wie lange es je nach Alter gültig ist und was die Untersuchung umfasst — allesamt beliebte Prüfungsthemen, allen voran die Gültigkeitsfristen.
Klassen von Tauglichkeitszeugnissen
ICAO Annex 1, Kapitel 6 (Medical provisions for licensing) setzt den internationalen Rahmen. In der EU gilt unmittelbar Anhang IV (Part-MED) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011:
| Zeugnis | Erforderlich für |
|---|---|
| Klasse 1 | CPL / ATPL (Berufspiloten) |
| Klasse 2 | PPL, SPL, BPL (Privatpiloten) |
| LAPL-Tauglichkeitszeugnis | LAPL (eigener, weniger strenger Standard) |
Die ICAO kennt zusätzlich eine Klasse 3 für Fluglotsen; in der EU ist die Lotsentauglichkeit separat geregelt (Part-ATCO.MED).
Wer untersucht und stellt aus?
- AME (Aero-Medical Examiner, Fliegerarzt) — ein von der zuständigen Behörde anerkannter Arzt für flugmedizinische Untersuchungen.
- AeMC (Aero-Medical Centre, flugmedizinisches Zentrum) — ein anerkanntes flugmedizinisches Zentrum mit erweiterten Untersuchungsmöglichkeiten.
Die Merkregel:
- Klasse 2: Erstuntersuchung und jede Verlängerung/Erneuerung dürfen von einem AME durchgeführt werden (ein AeMC darf selbstverständlich ebenfalls).
- Nur die Erstuntersuchung für Klasse 1 muss an einem AeMC erfolgen.
- Bei besonderen Befunden kann der AME den Bewerber zur weiteren Beurteilung an die Behörde oder ein AeMC verweisen.
Gültigkeitsdauer (MED.A.045)
Die Gültigkeit des Klasse-2-Zeugnisses richtet sich nach dem Alter des Inhabers:
| Alter des Piloten | Gültigkeit Klasse 2 |
|---|---|
| Unter 40 Jahre | 60 Monate (5 Jahre) |
| 40–49 Jahre | 24 Monate (2 Jahre) |
| 50 Jahre und älter | 12 Monate (1 Jahr) |
Dazu zwei praktische Regeln:
- Letzter Tag des Monats: Das Zeugnis bleibt bis zum letzten Tag des Ablaufmonats gültig (MED.A.045).
- 45-Tage-Fenster für die Verlängerung: Findet die Verlängerungsuntersuchung innerhalb der letzten 45 Tage vor Ablauf statt, läuft die neue Frist ab dem alten Ablaufdatum — wer früh zum Fliegerarzt geht, verliert also keine Gültigkeit.
Inhalt der Untersuchung (MED.B.001 ff.)
- Anamnese und allgemeine körperliche Untersuchung
- Augen und Sehvermögen, Ohren/Gehör, HNO
- Herz-Kreislauf-System — EKG routinemäßig ab 40 Jahren
- Lungenfunktion
- Urinanalyse
- Bei der Erstuntersuchung über 40: zusätzliche Blutuntersuchung (Blutfette, Glukose)
LAPL-Tauglichkeitszeugnis
Für das LAPL gilt ein eigener medizinischer Standard, weniger streng als Klasse 2, ausgestellt durch einen AME. Gültigkeit: 60 Monate bis zum Alter von 40 Jahren, danach 24 Monate. Wer ein gültiges Zeugnis der Klasse 2 (oder Klasse 1) besitzt, erfüllt die LAPL-Anforderung automatisch.
Deutschland
Part-MED gilt unmittelbar. Anerkennung und Aufsicht über AME und AeMC liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig; ein Verzeichnis der anerkannten Fliegerärzte ist auf der LBA-Website veröffentlicht. Erst- und Folgeuntersuchungen für Klasse 2 kann jeder anerkannte AME durchführen — ein AeMC (z. B. DLR Köln) ist möglich, aber nicht erforderlich. Nach Ablauf des Medicals dürfen die Lizenzrechte nicht ausgeübt werden; ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem LuftVG und zugleich ein Verstoß gegen Part-FCL.
Prüfungswissen
- Für den PPL ist ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 erforderlich; Klasse 1 gilt für CPL/ATPL.
- Gültigkeit Klasse 2: 60 Monate unter 40 Jahren, 24 Monate von 40 bis 49, 12 Monate ab 50 Jahren.
- Das Zeugnis gilt bis zum letzten Tag des Ablaufmonats; eine Verlängerungsuntersuchung innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf erhält die volle neue Frist ab dem alten Ablaufdatum.
- Klasse-2-Erst- und -Verlängerungsuntersuchungen darf ein AME durchführen; nur die Erstuntersuchung Klasse 1 muss an einem AeMC erfolgen.
- Ein EKG ist ab 40 Jahren Routine.
- Das LAPL-Medical gilt 60 Monate bis zum Alter 40, danach 24 Monate; ein gültiges Klasse-2-Zeugnis deckt die LAPL-Rechte ab.
- Ohne gültiges Medical dürfen die Lizenzrechte nicht ausgeübt werden.