Unterschiedsschulung und Vertrautmachen (FCL.710)
Eine Klassenberechtigung wie SEP(land) deckt viele Flugzeuge ab, die sich erheblich unterscheiden können — eine Cessna 152 und eine Piper mit Turbolader und Einziehfahrwerk sind beide „SEP". Bevor Sie eine andere Variante innerhalb Ihrer Berechtigung fliegen, verlangt Part-FCL entweder ein einfaches Vertrautmachen oder eine förmliche Unterschiedsschulung mit Lehrberechtigtem. In der Prüfung wird gern gefragt, welche Änderung welche Stufe auslöst.
Rechtsgrundlage
ICAO Annex 1 unterscheidet Klassen- und Musterberechtigungen; Unterschiede innerhalb einer Klasse werden durch Schulung überbrückt, nicht durch eine neue Berechtigung. In der EU definiert FCL.710 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Part-FCL) zusammen mit AMC1 FCL.710 zwei Stufen des Umstiegs auf eine Variante innerhalb derselben Klassen- oder Musterberechtigung.
Stufe 1 — Vertrautmachen (Familiarisation)
Vertrautmachen genügt, wenn das neue Flugzeug eine ähnliche Variante ohne wesentlich andere Ausrüstung oder Flugeigenschaften ist.
- Kann im Selbststudium erfolgen: Lektüre des AFM/POH, ggf. ergänzt durch ein Cockpit-Briefing.
- Kein Lehrberechtigter und kein Lizenzeintrag erforderlich; ein Vermerk im Flugbuch ist gute Praxis.
Stufe 2 — Unterschiedsschulung (Differences Training)
Eine Unterschiedsschulung ist erforderlich beim Umstieg auf eine Variante mit wesentlich anderer Ausrüstung, anderen Systemen oder Verfahren innerhalb derselben Klassen-/Musterberechtigung.
- Muss mit einem Lehrberechtigten (CRI oder FI) absolviert werden.
- Umfasst theoretische Unterweisung plus praktische Schulung der abweichenden Elemente (im Flugzeug oder einem geeigneten Übungsgerät).
- Ist im Flugbuch einzutragen und vom Lehrberechtigten zu unterschreiben — dieser Eintrag ist der Nachweis, den Sie auf Verlangen vorlegen.
- Aktualität: Wurde eine Variante innerhalb von 2 Jahren nach der Unterschiedsschulung nicht geflogen, ist eine erneute Unterschiedsschulung oder eine Befähigungsüberprüfung auf dieser Variante erforderlich (gilt nicht für Varianten innerhalb der Klassenberechtigungen SEP und TMG).
Was löst typischerweise eine Unterschiedsschulung aus?
- Vergaser → Einspritzung (fuel injection)
- Festpropeller → Verstell-/Constant-Speed-Propeller
- Saugmotor → Turbolader/Kompressor
- Bugrad → Spornradfahrwerk
- Festes → einziehbares Fahrwerk
- Analoge Instrumente → EFIS / Glascockpit (z. B. Garmin G1000)
- Ohne → mit Druckkabine
- Flugzeuge mit Anti-Icing-/De-Icing-Ausrüstung
Beispiele
| Wechsel | Erforderliche Stufe | Grund |
|---|---|---|
| C172 → C172RG | Unterschiedsschulung | Einziehfahrwerk, Constant-Speed-Propeller |
| C172 analog → C172 mit G1000 | Unterschiedsschulung | EFIS / Glascockpit |
| C172 → C152 | Vertrautmachen | Beide Saugmotor, Festpropeller, Bugradfahrwerk |
| PA-28-140 → PA-28-181 | Vertrautmachen | Gleiche Klasse, ähnliche Ausrüstung und Eigenschaften |
Deutschland
EU-Recht gilt unmittelbar. Im Zweifel klären ATOs/DTOs (Flugschulen) mit dem LBA, welche Varianten welcher Schulungsstufe entsprechen; die nationale Praxis folgt strikt FCL.710 und AMC1 FCL.710.
Prüfungswissen
- Vertrautmachen (ähnliche Variante): Selbststudium des AFM/POH genügt — kein Lehrberechtigter erforderlich.
- Unterschiedsschulung (wesentlich andere Variante): muss durch einen CRI oder FI erfolgen und umfasst Theorie plus praktische Schulung.
- Die Unterschiedsschulung ist im Flugbuch einzutragen und vom Lehrberechtigten zu unterschreiben.
- Typische Auslöser: Verstellpropeller, Einziehfahrwerk, Turbolader, Spornrad, EFIS, Druckkabine, Einspritzung, Enteisungsausrüstung.
- Wurde die Variante 2 Jahre nach der Unterschiedsschulung nicht geflogen, ist eine erneute Unterschiedsschulung oder eine Befähigungsüberprüfung erforderlich (gilt nicht innerhalb der Klassen SEP/TMG).
- Keine der beiden Stufen schafft eine neue Berechtigung — beide finden innerhalb der bestehenden Klassen- oder Musterberechtigung statt.