Allgemein (ICAO)
ICAO Annex 14 Vol I, Kapitel 5.2 regelt Pistenmarkierungen. Alle Pistenmarkierungen sind weiß. Die wichtigsten Markierungen (auswendig zu kennen):
Pistenschwellenmarkierung (Threshold marking, §5.2.4)
- Längsstreifenbündel quer zur Pistenmittellinie, beginnt 6 m hinter der Pistenschwelle.
- Anzahl der Streifen kennzeichnet die Pistenbreite:
- 18 m breit → 4 Streifen
- 23 m → 6 Streifen
- 30 m → 8 Streifen
- 45 m → 12 Streifen
- 60 m → 16 Streifen
Pistenkennzahl-Markierung (Runway designation marking, §5.2.2)
- Zweistellige Zahl + ggf. Buchstabe (L/C/R) — siehe Lesson "Pistenbezeichnungen".
- Auf jeder Schwellenseite angebracht.
Pistenmittellinien-Markierung (Centre line marking, §5.2.3)
- Unterbrochene weiße Linie entlang der Pistenmitte.
- Streifen + Lücke zusammen ≥ 50 m, Streifen ≥ 30 m.
Aufsetzzonenmarkierung (Touchdown zone marking, TDZ §5.2.6)
- Symmetrische Paare aus Rechteckmarken beiderseits der Mittellinie.
- Anzahl der Paare in Abhängigkeit von der Landedistanz (1, 2, 3 oder 6 Paare).
Pistenzielpunkt-Markierung (Aiming point marking, §5.2.5)
- Zwei breite Längsstreifen beiderseits der Mittellinie.
- Beginnt 150–400 m hinter der Schwelle (abhängig von Pistenlänge).
Pistenrandmarkierung (Side stripe marking, §5.2.7)
- Durchgehende weiße Längslinien an beiden Pistenrändern.
Verschobene Schwelle (Displaced threshold, §5.2.10)
- Pfeile zeigen zur Schwelle; Fläche davor ist Roll-/Anhalteweg, aber nicht zum Aufsetzen.
Markierung „nicht benutzbar" (§5.2.9)
- Weißes oder gelbes Kreuz quer zur Piste / am Pistenanfang signalisiert: Piste oder Pistenabschnitt nicht zu benutzen.
Europa (EASA / EU)
Direkte Anwendung des ICAO-Standards über VO (EU) 139/2014 / Part-ADR und CS-ADR-DSN. Auf zertifizierten Flugplätzen gelten die Mindestmaße aus Annex 14; an unbefestigten Plätzen können andere Markierungen verwendet werden (NfL-Veröffentlichung).
Deutschland (national)
Anwendung wie EASA. Graspisten ohne befestigte Markierung haben oft am Anfang und Ende weiße Schwellenrechtecke und Tonnen als Pistenbegrenzung — Details in der AIP VFR und in Platzbestimmungen.