LuftrechtLektion 41 von 64
41/64Flugplätze (ICAO Annex 14)

Pistenmarkierungen (auswendig lernen)

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Allgemein (ICAO)

ICAO Annex 14 Vol I, Kapitel 5.2 regelt Pistenmarkierungen. Alle Pistenmarkierungen sind weiß. Die wichtigsten Markierungen (auswendig zu kennen):

Pistenschwellenmarkierung (Threshold marking, §5.2.4)

  • Längsstreifenbündel quer zur Pistenmittellinie, beginnt 6 m hinter der Pistenschwelle.
  • Anzahl der Streifen kennzeichnet die Pistenbreite:
    • 18 m breit → 4 Streifen
    • 23 m → 6 Streifen
    • 30 m → 8 Streifen
    • 45 m → 12 Streifen
    • 60 m → 16 Streifen

Pistenkennzahl-Markierung (Runway designation marking, §5.2.2)

  • Zweistellige Zahl + ggf. Buchstabe (L/C/R) — siehe Lesson "Pistenbezeichnungen".
  • Auf jeder Schwellenseite angebracht.

Pistenmittellinien-Markierung (Centre line marking, §5.2.3)

  • Unterbrochene weiße Linie entlang der Pistenmitte.
  • Streifen + Lücke zusammen ≥ 50 m, Streifen ≥ 30 m.

Aufsetzzonenmarkierung (Touchdown zone marking, TDZ §5.2.6)

  • Symmetrische Paare aus Rechteckmarken beiderseits der Mittellinie.
  • Anzahl der Paare in Abhängigkeit von der Landedistanz (1, 2, 3 oder 6 Paare).

Pistenzielpunkt-Markierung (Aiming point marking, §5.2.5)

  • Zwei breite Längsstreifen beiderseits der Mittellinie.
  • Beginnt 150–400 m hinter der Schwelle (abhängig von Pistenlänge).

Pistenrandmarkierung (Side stripe marking, §5.2.7)

  • Durchgehende weiße Längslinien an beiden Pistenrändern.

Verschobene Schwelle (Displaced threshold, §5.2.10)

  • Pfeile zeigen zur Schwelle; Fläche davor ist Roll-/Anhalteweg, aber nicht zum Aufsetzen.

Markierung „nicht benutzbar" (§5.2.9)

  • Weißes oder gelbes Kreuz quer zur Piste / am Pistenanfang signalisiert: Piste oder Pistenabschnitt nicht zu benutzen.

Europa (EASA / EU)

Direkte Anwendung des ICAO-Standards über VO (EU) 139/2014 / Part-ADR und CS-ADR-DSN. Auf zertifizierten Flugplätzen gelten die Mindestmaße aus Annex 14; an unbefestigten Plätzen können andere Markierungen verwendet werden (NfL-Veröffentlichung).

Deutschland (national)

Anwendung wie EASA. Graspisten ohne befestigte Markierung haben oft am Anfang und Ende weiße Schwellenrechtecke und Tonnen als Pistenbegrenzung — Details in der AIP VFR und in Platzbestimmungen.

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