LuftrechtLektion 40 von 64
40/64Flugplätze (ICAO Annex 14)

Pistenbezeichnungen

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Pistenbezeichnungen

Jede Piste trägt eine aufgemalte Nummer, die ihre magnetische Ausrichtung auf einen Blick verrät — unverzichtbar für die Wahl der Piste gegen den Wind, das Lesen von Flugplatzkarten und das Verständnis von ATIS- und Turm-Anweisungen. Das Bezeichnungssystem ist weltweit in ICAO Annex 14, Vol I (Runway Designation Marking) standardisiert: „Piste 27" bedeutet an jedem Flugplatz der Welt dasselbe.

Wie die Nummer gebildet wird

Die Pistenbezeichnung ist eine zweistellige Zahl von 01 bis 36, die einem Zehntel des magnetischen Azimuts der Pistenmittellinie entspricht, gerundet auf die nächste ganze Zahl. Einstellige Ergebnisse werden mit führender Null geschrieben.

Magnetisches AzimutEin ZehntelBezeichnung
273°27,327
268°26,827
264°26,426
087°8,709

Da eine Piste in beiden Richtungen benutzt werden kann, trägt sie zwei Bezeichnungen, die sich um 18 (also 180°) unterscheiden: 09/27, 04/22, 16/34. Praxis-Check im Cockpit: Aufgelinet auf Piste 27 sollten Kompass und Kurskreisel etwa 270° anzeigen.

Eine nach magnetisch Nord ausgerichtete Piste erhält die Bezeichnung 36 (für 360°) — die Bezeichnung 00 wird nie verwendet; auch eine Piste mit einem Azimut von z. B. 003° trägt daher die 36.

Parallelpisten

Gibt es zwei oder mehr parallele Pisten derselben Richtung, unterscheidet sie ein Buchstabensuffix:

  • 2 Parallelpisten: L (Left) und R (Right) — z. B. 07L / 07R.
  • 3 Parallelpisten: L / C / R (Left / Center / Right) — z. B. 07L / 07C / 07R.
  • 4 oder mehr Parallelpisten: benachbarte Paare erhalten um 1 verschobene Kennzahlen, obwohl sie parallel liegen — z. B. 06L/06R neben 07L/07R.

Links und rechts gelten aus der Anflugrichtung gesehen; die Suffixe wechseln daher mit der Betriebsrichtung: Die Piste, die von der einen Seite 07L ist, ist von der anderen 25R.

Europa (EASA / EU)

ICAO Annex 14 wird EU-weit über die Verordnung (EU) Nr. 139/2014 (Flugplätze — Part-ADR) und die zugehörigen Zulassungsspezifikationen CS-ADR-DSN angewendet. EASA verlangt die Einhaltung dieser Standards an zertifizierten Flugplätzen; die nationalen Behörden wenden die Spezifikationen üblicherweise auch auf nicht zertifizierte Plätze an.

Deutschland (national)

Anwendung nach EU-Recht. Da sich die magnetische Missweisung (Variation) mit der Zeit ändert, wandert das magnetische Azimut einer Piste langsam — überschreitet es eine Rundungsgrenze, wird die Bezeichnung neu vergeben (z. B. wird aus 09 die 08). Solche Änderungen werden von den zuständigen Behörden und der DFS koordiniert und in der AIP Deutschland sowie per NfL (Nachrichten für Luftfahrer) veröffentlicht.

Prüfungswissen

  • Die Pistenbezeichnung ist ein Zehntel des magnetischen Azimuts der Piste, gerundet auf die nächste ganze Zahl, geschrieben als zweistellige Zahl von 01 bis 36 (273° → 27).
  • Die beiden Richtungen derselben Piste tragen Bezeichnungen, die sich um 18, also 180°, unterscheiden (09/27, 04/22, 16/34).
  • Eine nach magnetisch Nord ausgerichtete Piste heißt 36; die Bezeichnung 00 wird nie verwendet.
  • Zwei Parallelpisten werden mit L und R, drei mit L, C und R unterschieden.
  • Bei vier oder mehr Parallelpisten erhalten benachbarte Paare um 1 verschobene Kennzahlen (06L/06R und 07L/07R).
  • Pistenbezeichnungen beziehen sich auf die magnetische, nicht die rechtweisende Richtung — sie werden neu vergeben, wenn die Variation das Azimut über eine Rundungsgrenze schiebt.
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