Radar-Dienste und Radar-Vectoring
Radar (heute allgemeiner: ATS-Überwachung, Surveillance) erlaubt es dem Lotsen zu sehen, wo sich Luftfahrzeuge tatsächlich befinden, statt sich auf Positionsmeldungen zu verlassen. Darauf baut eine Familie von Diensten auf — Vectoring, Radarstaffelung, Monitoring, Radaranflüge und Verkehrsinformationen — beschrieben in ICAO Annex 11 und ICAO Doc 4444 PANS-ATM, Kapitel 8. Als VFR-PPL-Pilot begegnen Ihnen Radar-Dienste vor allem als Verkehrsinformationen des FIS oder beim Durchflug kontrollierter Lufträume; die Prüfung erwartet aber Kenntnis aller Dienste und der Pilotenpflichten beim Vectoring.
Die fünf überwachungsgestützten Dienste
1. Radar-Vectoring. Der Lotse erteilt dem Piloten Steuerkurse, um das Luftfahrzeug auf einem bestimmten Weg zu führen — während des Vectorings fliegt der Pilot Steuerkurse, statt selbst zu navigieren. Sprechgruppen: „Turn left/right heading 240", „Maintain heading 270". Vectoring dient der Anflugführung auf Localizer/Endanflug, der Staffelung gegenüber anderem Verkehr, dem Umfliegen von Wetter und dem Fernhalten von Sperr- und Beschränkungsgebieten.
2. Radarstaffelung. Der Lotse stellt Mindestabstände zwischen Luftfahrzeugen mittels Radar her und überwacht sie — anstelle prozeduraler Staffelung. Horizontales Standardminimum: 5 NM (in TMA/CTR mit geeigneter Radarabdeckung 3 NM); vertikal: 1000 ft.
3. Radar-Monitoring. Der Lotse beobachtet den Flugweg auf dem Radarschirm und warnt bei Abweichungen von der freigegebenen Strecke oder Höhe.
4. Radaranflüge. Anflugführung per Radar: SRA (Surveillance Radar Approach — Kursführung mit empfohlenen Höhen) oder PAR (Precision Approach Radar — Kurs- und Gleitwegführung).
5. Verkehrsinformationen. Auch für Flüge ohne Radarstaffelung (z. B. VFR im Luftraum E oder beim FIS) kann der Lotse Verkehrshinweise geben: „Traffic 12 o'clock, 5 miles, opposite direction, 2000 ft".
Pilotenpflichten beim Vectoring
- Zugewiesene Steuerkurse so genau wie möglich einhalten.
- Die zugewiesene Höhe beibehalten — ein Steuerkurs ist keine Freigabe zum Höhenwechsel.
- ATC informieren, wenn eine Anweisung nicht ausgeführt werden kann (Querneigungsgrenzen, Wetter, Notlage).
- Bei „Vectoring terminated, resume own navigation" übernimmt der Pilot wieder die Navigationsverantwortung.
Hindernisfreiheit und MVA
Die MVA (Minimum Vectoring Altitude, Mindestradarführungshöhe) ist die niedrigste Höhe, in der ein Lotse einen IFR-Flug in einem Sektor führen darf; sie garantiert die Hindernisfreiheit. ATC darf einen IFR-Flug nicht unterhalb der MVA vectorn; die Hindernisfreiheit während des Vectorings liegt in der Verantwortung des Lotsen. Sobald der Pilot die eigene Navigation wieder aufnimmt, geht die Verantwortung für die Hindernisfreiheit auf ihn zurück.
Radar-Identifizierung
Bevor ein Überwachungsdienst erbracht werden kann, muss der Lotse das Luftfahrzeug auf dem Radarschirm identifizieren (Doc 4444, Kapitel 8). Typische Methoden:
- Anweisung „Squawk ident" und Beobachtung des Ident-Aufleuchtens,
- Zuweisung eines diskreten Transpondercodes und Beobachtung seines Erscheinens,
- Anweisung einer Kurve von 30° oder mehr und deren Beobachtung,
- Abgleich einer Positionsmeldung des Piloten mit einem beobachteten Radarziel.
Europa (EASA / EU)
Die Verordnung (EU) 2017/373, Anhang IV (Part-ATS) verlangt überwachungsgestützte Dienste an Verkehrsflughäfen und in TMA/CTR; die Verfahren folgen ICAO Doc 4444.
Deutschland (national)
Die DFS erbringt Radar-Dienste an allen Verkehrsflughäfen (FRA, MUC, DUS, …), in den TMAs und in den Kontrollzentralen. MVA und Radarverfahren sind in der AIP Deutschland veröffentlicht. Im unkontrollierten Luftraum (G) gibt es kein Radar-Vectoring: Der Fluginformationsdienst FIS („Langen Information" usw.) gibt nur Verkehrs- und Fluginformationen — der Pilot bleibt in vollem Umfang für Navigation und Hindernisfreiheit verantwortlich.
Prüfungswissen
- Überwachungsgestützte Flugverkehrsdienste umfassen Radar-Vectoring, Radarstaffelung, Radar-Monitoring, Radaranflüge (SRA/PAR) und Verkehrsinformationen.
- Beim Vectoring fliegt der Pilot zugewiesene Steuerkurse; die Navigationsverantwortung liegt bis „resume own navigation" beim Lotsen.
- Die Standard-Radarstaffelung beträgt 5 NM horizontal (3 NM in TMA/CTR mit geeignetem Radar) oder 1000 ft vertikal.
- ATC darf einen IFR-Flug nicht unterhalb der MVA vectorn; die Hindernisfreiheit während des Vectorings verantwortet der Lotse.
- Der Pilot muss ATC informieren, wenn er eine Vectoring-Anweisung nicht ausführen kann.
- Identifizierungsmethoden sind u. a. Squawk Ident, Zuweisung eines diskreten Codes, eine beobachtete Kurve von 30° oder mehr sowie der Abgleich einer Positionsmeldung.
- FIS im Luftraum G gibt nur Verkehrsinformationen — kein Radar-Vectoring.