Flugpläne (SERA.4001)
Ein Flugplan ist Ihre förmliche Meldung an die Flugverkehrsdienste über einen beabsichtigten Flug: wer Sie sind, wohin Sie fliegen und wann man sich Sorgen machen muss, falls Sie nicht ankommen. Für den PPL-Piloten sind zwei Fragen entscheidend: Wann muss ich einen Flugplan aufgeben — und, oft vergessen und teuer: Wann und wie muss ich ihn schließen? Beides ist zuverlässiger Prüfungsstoff.
Was ein Flugplan ist und wozu er dient
Ein Flugplan (FPL) sind festgelegte Informationen an die ATS-Stellen über einen beabsichtigten Flug oder Flugabschnitt (ICAO Annex 2 §3.3; Format in ICAO Doc 4444 PANS-ATM, Appendix 2). Er dient:
- der Verkehrsführung im kontrollierten Luftraum,
- der Alarmierung des Such- und Rettungsdienstes, wenn ein Luftfahrzeug überfällig oder in Not ist,
- den Grenzformalitäten (Zoll/Einreise) bei internationalen Flügen,
- der zentralen Verkehrsflusssteuerung in Europa — Flugpläne werden vom IFPS bei EUROCONTROL verarbeitet.
Wann ein Flugplan erforderlich ist (SERA.4001(b))
Ein Flugplan ist aufzugeben für:
- jeden IFR-Flug (bzw. jeden Flugabschnitt mit Flugverkehrskontrolldienst),
- VFR-Flüge über internationale Grenzen,
- VFR-Flüge bei Nacht, wenn die Umgebung des Flugplatzes verlassen wird,
- VFR-Flüge in oder auf von der zuständigen Behörde festgelegten Gebieten oder Strecken (z. B. bestimmte Lufträume oder TMAs),
- jeden Flug, für den die zuständige Behörde einen Flugplan anderweitig vorschreibt.
Wann und wo aufgeben
- Vor dem Abflug bei einer ATS-Meldestelle (oder während des Flugs bei der zuständigen ATS-Stelle als sogenannter Air-Filed-Flugplan).
- Mindestens 60 Minuten vor EOBT (Estimated Off-Block Time).
- Für Flüge, die Maßnahmen der Verkehrsflussregelung (ATFM) unterliegen: mindestens 3 Stunden vor EOBT.
- Das IFPS (EUROCONTROL) prüft den Flugplan und verteilt ihn elektronisch an alle relevanten ATS-Stellen entlang der Strecke.
Inhalt des FPL (ICAO Doc 4444, Appendix 2 — Felder 7–19)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| 7 | Luftfahrzeugkennung (Rufzeichen oder Registrierung) |
| 8 | Flugregeln (I/V/Y/Z) und Art des Fluges (G/S/N/M/X) |
| 9 | Anzahl, Muster, Wirbelschleppenkategorie (z. B. 1/C172/L) |
| 10 | Ausrüstung und Fähigkeiten (z. B. SDFGRY/S) |
| 13 | Startflugplatz und EOBT |
| 15 | Reisegeschwindigkeit, Flughöhe, Strecke |
| 16 | Zielflugplatz, Gesamt-EET, Ausweichflugplätze |
| 18 | Sonstige Angaben (z. B. PBN/, DOF/, EET/, OPR/, RMK/) |
| 19 | Ergänzende Angaben (Kraftstoffreichweite, Personen an Bord, Not- und Überlebensausrüstung, Name des PIC) |
Bei einem VFR-Flug steht in Feld 8 "V"; die Flugart für die Privatfliegerei ist "G" (General Aviation).
Änderungen und Verspätungen (SERA.4015)
Jede Änderung eines aufgegebenen Flugplans ist der ATS-Stelle zu melden. Insbesondere erfordert eine Verspätung von mehr als 30 Minuten gegenüber der EOBT eine Aktualisierung (DLA-Meldung); Strecken- oder Zieländerungen werden per CHG-Meldung übermittelt — oder der alte Flugplan wird annulliert (CNL) und ein neuer aufgegeben.
Schließen des Flugplans (SERA.4020)
- IFR: wird bei Landung an einem Platz mit ATS automatisch durch ATC geschlossen.
- VFR an einem Platz mit ATS: ebenfalls automatisch.
- VFR an einem Platz ohne ATS: Der Pilot muss den Flugplan aktiv schließen — so bald wie möglich nach der Landung, z. B. telefonisch bei der nächsten ATS-Meldestelle/AIS.
Geht keine Landemeldung ein, beginnt der Alarmdienst 30 Minuten nach der erwarteten Ankunftszeit mit der SAR-Sequenz: INCERFA (Ungewissheit) → ALERFA (Bereitschaft) → DETRESFA (Not). Ein nicht geschlossener VFR-Flugplan ist der klassische Auslöser eines unnötigen — und unter Umständen kostenpflichtigen — SAR-Einsatzes.
Deutschland (national)
- Flugpläne bearbeitet das AIS-C der DFS (Aeronautical Information Service Centre); Aufgabe über das Online-Portal oder telefonisch.
- Nacht-VFR außerhalb der Platzumgebung und internationale VFR-Flüge erfordern immer einen Flugplan.
- Schlüsselregel: Wer einen VFR-Flugplan aufgibt und an einem Platz ohne ATS landet, muss ihn aktiv schließen — sonst wird SAR ausgelöst.
Prüfungswissen kompakt
- Ein Flugplan ist erforderlich für jeden IFR-Flug, für VFR-Flüge über internationale Grenzen und für Nacht-VFR-Flüge, die die Platzumgebung verlassen.
- Aufgabe mindestens 60 Minuten vor EOBT; Flüge, die ATFM-Maßnahmen unterliegen, erfordern mindestens 3 Stunden Vorlauf.
- FPL-Feld 7 = Rufzeichen, Feld 15 = Geschwindigkeit/Höhe/Strecke, Feld 16 = Ziel, EET und Ausweichflugplätze, Feld 19 = ergänzende Angaben (Reichweite, POB, Notausrüstung).
- Verspätungen über 30 Minuten und jede wesentliche Änderung sind der ATS-Stelle zu melden (SERA.4015).
- An einem Platz ohne ATS muss der Pilot den VFR-Flugplan aktiv schließen (SERA.4020); sonst beginnen 30 Minuten nach ETA die SAR-Phasen INCERFA → ALERFA → DETRESFA.
- In Europa werden alle Flugpläne zentral vom IFPS bei EUROCONTROL verarbeitet.