ICAO-Luftraumklassen (A–G)
Welchen Dienst Sie erhalten, ob Sie von anderem Verkehr gestaffelt werden und ob Sie am Funk sein müssen — all das hängt von einer Sache ab: der Klasse des Luftraums, in dem Sie fliegen. ICAO Annex 11 definiert sieben Klassen, A bis G, abgestuft nach dem Umfang des Flugverkehrskontrolldienstes; in der EU stehen die Details in SERA.6001 und Anlage 4 der VO (EU) Nr. 923/2012. Die Luftraumklassen gehören zu den am häufigsten geprüften Themen im Luftrecht — lernen Sie die Tabelle, bis sie sitzt.
Kontrolliert vs. unkontrolliert
- Klassen A, B, C, D und E sind kontrollierter Luftraum — ein ATC-Dienst wird erbracht.
- Klassen F und G sind unkontrollierter Luftraum.
- Klasse A ist die einzige Klasse, in der VFR-Flug nicht zulässig ist.
Klassenübersicht (aus VFR-Sicht)
| Klasse | VFR | Staffelung für VFR | Dienst für VFR | Funk | Freigabe |
|---|---|---|---|---|---|
| A | Nicht zulässig | — | — | — | — |
| B | Erlaubt | Von allem Verkehr gestaffelt | ATC-Dienst, volle Staffelung | Pflicht | Erforderlich |
| C | Erlaubt | Von IFR gestaffelt | Verkehrsinformation über andere VFR (Ausweichempfehlung auf Anfrage) | Pflicht | Erforderlich |
| D | Erlaubt | Nicht gestaffelt | Verkehrsinformation über IFR und VFR (Ausweichempfehlung auf Anfrage) | Pflicht | Erforderlich |
| E | Erlaubt | Nicht gestaffelt | Verkehrsinformation soweit möglich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| F | Erlaubt | Nicht gestaffelt (Beratungsdienst nur für teilnehmende IFR) | FIS | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| G | Erlaubt | Keine | FIS | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
Merkhilfe: Funk und Freigabe sind für VFR in B, C und D Pflicht; in E, F und G nicht erforderlich. VFR-Flüge müssen daher in den Lufträumen G und E keine Funkfrequenz dauernd überwachen — in B, C und D dagegen immer.
VMC-Minima (SERA.5001) — Sicht- und Wolkenabstandsregeln
- In und über FL100: Flugsicht 8 km; Wolkenabstand 1500 m horizontal, 1000 ft (300 m) vertikal.
- Unter FL100 (oberhalb 3000 ft AMSL / 1000 ft AGL): Flugsicht 5 km; gleiche Wolkenabstände. Beispiel: Für einen VFR-Flug in 5000 ft in Klasse B beträgt die Mindestflugsicht 5 km, mit 1500 m horizontalem und 300 m vertikalem Wolkenabstand.
- In den Klassen F und G in und unterhalb 3000 ft AMSL bzw. 1000 ft AGL (maßgebend ist der höhere Wert) lautet die Grundregel: Flugsicht 5 km, frei von Wolken und mit Erdsicht. Eine Reduzierung auf 1500 m Flugsicht ist bei höchstens 140 kt IAS zulässig (genug Zeit zum Sehen und Ausweichen); 800 m gelten nur für Hubschrauber, die mit einer Geschwindigkeit manövrieren, die rechtzeitiges Erkennen von Verkehr und Hindernissen erlaubt.
- Geschwindigkeitsbegrenzung: maximal 250 kt IAS unter FL100 (soweit nicht anders genehmigt).
Klasse C im Detail
In Klasse C begegnet der VFR-Pilot der "echten" Flugverkehrskontrolle:
- Im Luftraum C werden VFR-Flüge von IFR-Flügen gestaffelt und erhalten Verkehrsinformationen über andere VFR-Flüge (Ausweichempfehlungen auf Anfrage).
- Dauernde Funküberwachung auf der Frequenz der zuständigen ATC-Stelle ist Pflicht, und für den Einflug ist eine ATC-Freigabe erforderlich.
- VMC-Minima wie oben: 8 km in und über FL100, 5 km darunter; Wolkenabstand 1500 m / 1000 ft.
Besondere Situationen in Klasse C:
- Funkausfall vor dem Einflug: Geht der Funkkontakt nach Erhalt der Einflugfreigabe, aber vor dem Einflug in Klasse C verloren, ist der Luftraum trotz Freigabe zu meiden.
- Funkausfall innerhalb von Klasse C unter FL100 nahe internationaler Flughäfen: nach Möglichkeit gemäß der letzten bestätigten ATC-Freigabe weiterfliegen; andernfalls den Luftraum auf kürzestem Weg unter Beibehaltung von VMC verlassen.
- VMC nicht mehr haltbar: ATC sofort informieren und eine geänderte Freigabe anfordern (Steigen, Sinken oder Kurskorrektur), um wieder Sichtwetterbedingungen herzustellen.
- Transponderausfall: die zuständige ATC-Stelle sofort informieren.
Klasse D
In Klasse D werden VFR-Flüge nicht gestaffelt. Sie erhalten Verkehrsinformationen über IFR-Flüge (Ausweichempfehlungen auf Anfrage) und über andere VFR-Flüge. Funk und Freigabe sind Pflicht. Die Kollisionsvermeidung liegt vollständig beim Piloten — Verkehrsinformation sagt Ihnen, wohin Sie schauen müssen, nicht, dass Sie sicher sind.
Klasse E
- VFR-Verkehr wird von keinem anderen Verkehr gestaffelt; VFR-Flüge können Verkehrsinformationen soweit möglich erwarten.
- Funkkontakt und Freigabe sind für VFR nicht erforderlich.
- VMC-Minima unter FL100: 5 km Sicht, Wolkenabstand 1500 m horizontal / 1000 ft vertikal.
Klassen F und G — unkontrolliert
- Klasse F bietet einen Beratungsdienst nur für teilnehmende IFR-Flüge; VFR-Flüge erhalten FIS. Klasse F wird in Europa kaum verwendet.
- Klasse G kennt keinerlei Staffelung; FIS ist auf Anfrage verfügbar. Es gelten die reduzierten VMC-Minima in Bodennähe wie oben beschrieben (Grundregel 5 km, frei von Wolken, Erdsicht).
Formationsflug (SERA.3135)
Luftfahrzeuge dürfen nur nach vorheriger Absprache der verantwortlichen Piloten in Formation geflogen werden; im kontrollierten Luftraum gelten zusätzlich die von der zuständigen Behörde und ATC vorgeschriebenen Bedingungen. Formationsflug ist nicht auf unkontrollierten Luftraum beschränkt.
Gebiete mit Flugbeschränkungen
Restricted Areas sind Lufträume, in denen der Flugverkehr Beschränkungen unterliegt — ein Durchflug ist nur unter den veröffentlichten Bedingungen möglich (siehe NOTAM/AIP).
Deutschland (national)
Deutschland wendet die ICAO/SERA-Klassen wie folgt an:
- Klasse A wird nicht verwendet.
- Kontrollzonen (CTR) sind als Luftraum D klassifiziert.
- Klasse C reicht von FL100 (FL130 im Alpenraum) bis FL660.
- Klasse E beginnt in der Regel in 2500 ft AGL; in festgelegten Gebieten ist die Untergrenze auf 1700 ft bzw. 1000 ft AGL abgesenkt. Sie reicht bis FL100 (Untergrenze des Luftraums C).
- Klasse G liegt unterhalb von Klasse E bis zum Boden.
- Zusätzlich verwendet Deutschland RMZ, TMZ und D(CTR) gemäß SERA/ICAO.
Transponderregel: Motorgetriebene Luftfahrzeuge auf VFR-Flügen müssen den Transponder (Mode A+C oder Mode S) aus eigenem Antrieb oberhalb 5000 ft AMSL oder oberhalb 3500 ft AGL — maßgebend ist der höhere Wert — betreiben; praktisch betrifft das den Reiseflug im Luftraum E. Code 7000 ist der VFR-Standardcode.
TMZ (Transponder Mandatory Zone): Vor dem Einflug muss der Transponder eingeschaltet und Mode A+C oder Mode S aktiviert sein.
RMZ (Radio Mandatory Zone): Eine RMZ ist Luftraum der Klasse G mit Funkpflicht — Erstanruf vor dem Einflug, danach dauernde Überwachung der Frequenz bis zum Verlassen der Zone. Praxis-Tipp: Hören Sie in einer RMZ einen IFR-Anflug auf die Piste, suchen Sie den Luftraum in Richtung seines Anflugs visuell ab — IFR-Verkehr weicht VFR nicht automatisch aus.
ATZ (Aerodrome Traffic Zone): das Luftraumelement um einen (unkontrollierten) Flugplatz zum Schutz des Platzverkehrs.
Prüfungswissen kompakt
- Die Klassen A–E sind kontrolliert, F und G unkontrolliert; VFR ist in Klasse A nicht zulässig.
- Funk und Freigabe sind für VFR in B, C und D Pflicht; in E, F und G nicht erforderlich — dauernde Hörbereitschaft ist also in G und E nicht vorgeschrieben.
- Klasse C: VFR wird von IFR gestaffelt und erhält Verkehrsinformationen über andere VFR (Ausweichempfehlung auf Anfrage).
- Klasse D: VFR wird nicht gestaffelt; es gibt Verkehrsinformationen über IFR- und VFR-Flüge.
- Der Beratungsdienst der Klasse F gilt nur für teilnehmende IFR-Flüge; VFR erhält FIS.
- VMC in Bodennähe in F/G: 5 km, frei von Wolken, Erdsicht; 1500 m zulässig bei höchstens 140 kt IAS; 800 m nur für Hubschrauber.
- Formationsflug erfordert vorherige Absprache der Piloten; im kontrollierten Luftraum gelten zusätzliche Bedingungen von Behörde/ATC.
- Deutschland: keine Klasse A; CTR = Klasse D; Klasse C von FL100 (FL130 Alpenraum) bis FL660; Klasse E ab 2500 ft AGL (1700/1000 ft in festgelegten Gebieten) bis FL100.
- Eine RMZ ist Klasse G mit Funkpflicht; eine TMZ verlangt Mode A+C oder Mode S vor dem Einflug.