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Notausrüstung

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Notausrüstung (Emergency Equipment)

Die Notausrüstung umfasst alle Geräte und Gegenstände, die in Notlagen das Überleben und die Rettung der Insassen sichern. Pflichtumfang ist je Flugzeug-Kategorie, Operation und Streckenführung unterschiedlich geregelt.

Mindestausrüstung gemäß Part-NCO.IDE.A

VO (EU) 965/2012 Part-NCO.IDE.A regelt die Mindestausrüstung für nicht-gewerblichen Flugbetrieb:

NCO.IDE.A.160 — Feuerlöscher

  • Mindestens ein Handfeuer­löscher im Cockpit/Kabine.
  • Typ: BCF (Halon 1211), CO₂, oder Pulver — nicht-leitend, geeignet für Elektrobrand und Treibstoff.
  • Gewichtsklasse: ≥ 0,68 kg.
  • Inspektion: jährlich (Druckanzeige, Dichtung).

NCO.IDE.A.165 — Bordbuchführung (Aircraft Marking)

  • Außerhalb des Geltungsbereichs der „Notausrüstung" im engeren Sinn.

NCO.IDE.A.170 — ELT (Emergency Locator Transmitter)

  • Pflicht für alle Luftfahrzeuge, die ≥ 6 Personen tragen können (frühere Regel) — heute meist Pflicht für alle motorgetriebenen Luftfahrzeuge.
  • 406 MHz mit COSPAS-SARSAT-Registrierung, 121,5 MHz Hilfsfrequenz.
  • Siehe ELT-Lesson für Details.

NCO.IDE.A.175 — First-Aid Kit

  • Mindestens ein Erste-Hilfe-Kasten zugänglich von der Kabine.
  • Inhalt: Verbände, Pflaster, Schere, Pinzette, Desinfektion, Schmerzmittel-Standard, ggf. Stretch-Verbände, Beatmungs­hilfe.
  • Verfallsdatum prüfen — Medikamente und sterile Verbände altern.

Erweiterte Ausrüstung — abhängig von Operationsart

Flug über Wasser (NCO.IDE.A.225)

  • Schwimmwesten für alle Insassen.
  • Schwimmwesten angelegt während Flug über Wasser, eingepackt bei kurzem Wasserabschnitt.
  • Falls > 50 NM von der Küste oder > 30 min Flugzeit zu sicherem Wasser-Anflug: zusätzlich Rettungsfloß (life raft) mit pyrotechnischer Signal­ausrüstung.

Flug über schwierigem Gelände (NCO.IDE.A.230)

  • Survival Equipment für Trinkwasser-Beschaffung, Schutz, Signalisierung.
  • Inhalt: Signalspiegel, Trillerpfeife, Streichhölzer wasserdicht, Decke, Wasser, Trockennahrung.
  • Spezielle Regelungen für arktische, Wüsten-, dichte Wald-Regionen.

Hochgebirgsflug

  • Sauerstoff­versorgung (Pulse Oxymeter empfohlen, O₂-Flasche bei Flügen > 10 000 ft Kabinen­höhe für ≥ 30 min).

Sondergeräte für Notlagen

Rauchhaube (Smoke Hood)

  • Schutzkapuze für Kopf und Atemwege bei Kabinenbrand.
  • Bei manchen PA-46- und Cirrus-Mustern empfohlen.

Notbeil / Brechwerkzeug

  • An manchen Verkehrsmaschinen Pflicht.
  • Für PPL selten — manche moderne Cirrus (mit CAPS) bietet ein Brechwerkzeug für Notausstieg nach Fallschirm-Landung.

Pilot-Survival-Kit

  • Eigene Vorbereitung empfohlen: Stirnlampe, Multitool, Streichhölzer, Notnahrung, Wasserfilter, Erste-Hilfe-Material.

Verantwortung

Pilot in Command (PIC) ist nach Part-NCO.GEN.105 verantwortlich, dass alle vorgeschriebene Notausrüstung an Bord und funktionsfähig ist. Vor dem Flug prüfen:

  • Feuerlöscher-Druck OK.
  • ELT-Selbsttest (kurz).
  • Erste-Hilfe-Kasten unversehrt und nicht abgelaufen.

Bei Auslandsflügen: lokale Anforderungen können strenger sein (z. B. französische AIP fordert besondere Survival-Ausrüstung im Hochgebirge).

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