Vorflugrecht — SERA.3210 / Annex 2 §3.2.2
Lernziel: Sie können für jede Begegnung in der Luft und am Boden bestimmen, wer ausweichen muss und wie — und Sie kennen die drei Fälle, in denen die Rangfolge der Luftfahrzeugarten nicht gilt.
60 Sekunden: Sie fliegen im Reiseflug, rechts vorne taucht ein Motorflugzeug auf gleicher Höhe auf, Kurse kreuzen. Wer weicht aus? Sie — denn Sie haben den anderen rechts. Und wenn Ihnen dasselbe Luftfahrzeug direkt entgegenkommt? Dann drehen beide nach rechts, egal welche Bauart. Diese zwei Sätze sind die Hälfte der Prüfungsfragen zum Vorflugrecht.
Allgemein (ICAO)
ICAO Annex 2 §3.2.2 Right-of-way und die europäische Umsetzung SERA.3210 regeln, wer bei einer Begegnung Kurs hält und wer ausweicht. Der Grundsatz vorab: Das Vorflugrecht entbindet niemanden von der Pflicht, Zusammenstöße zu vermeiden — auch nicht das Luftfahrzeug mit Vorflugrecht.
Grundregeln
- Das Luftfahrzeug mit Vorflugrecht behält Kurs und Geschwindigkeit.
- Das ausweichende Luftfahrzeug vermeidet es, über, unter oder vor dem anderen vorbeizuziehen, solange es nicht ausreichend Abstand („well clear") hat — Grund: Wirbelschleppe und die Gefahr eines Schnitts durch die Flugbahn.
- Ein Luftfahrzeug, das ein anderes am Boden oder in der Luft sieht, darf sich nicht so nah annähern, dass eine Kollisionsgefahr entsteht.
Kreuzende Kurse (converging)
Nähern sich zwei Luftfahrzeuge etwa auf gleicher Höhe auf konvergierenden Kursen, so weicht dasjenige aus, das das andere auf seiner rechten Seite hat. Formulieren Sie es nie als „der von rechts kommt hat Vorrang, weil er von rechts nach links fliegt" — entscheidend ist allein: Verkehr rechts ⇒ ich weiche aus.
Diese Regel gilt nicht, wenn die Rangfolge der Luftfahrzeugarten (siehe unten) etwas anderes bestimmt.
Kopf-an-Kopf (head-on)
Nähern sich zwei Luftfahrzeuge frontal oder annähernd frontal und besteht Kollisionsgefahr, so ändern beide ihren Kurs nach rechts. Diese Regel ist bauartunabhängig: Motorflugzeug und Segelflugzeug drehen beide nach rechts. Die Rangfolge der Arten spielt hier keine Rolle.
„Ein Segelflugzeug kommt mir entgegen — als Motorflugzeug weiche ich nach der Rangfolge aus, er fliegt geradeaus." Das ist falsch. Bei Kopf-an-Kopf drehen beide nach rechts; die Rangfolge greift nur bei kreuzenden Kursen und beim Überholen.
Überholen (overtaking)
Ein Luftfahrzeug ist ein überholendes, wenn es sich einem anderen von hinten in einem Winkel von weniger als 70° zur Längsachse annähert (also aus einem Bereich, in dem es nachts die Positionslichter des Vordermanns nicht sehen könnte).
- Das überholte Luftfahrzeug hat Vorflugrecht.
- Das überholende Luftfahrzeug ändert seinen Kurs nach rechts und hält ausreichenden Abstand, bis es vollständig vorbei ist — auch im Steig- oder Sinkflug.
- Ausnahme Segelflugzeug über Segelflugzeug: Ein Segelflugzeug, das ein anderes Segelflugzeug überholt, darf nach rechts oder nach links ausweichen (Hangflug, Thermik).
Rangfolge der Luftfahrzeugarten
Bei kreuzenden Kursen weicht die manövrierfähigere Art aus. Von oben (Vorflugrecht) nach unten:
| Rang | Art | weicht aus gegenüber |
|---|---|---|
| 1 | Ballon | niemandem |
| 2 | Segelflugzeug | Ballon |
| 3 | Luftschiff | Ballon, Segelflugzeug |
| 4 | Motorgetriebenes Luftfahrzeug | Ballon, Segelflugzeug, Luftschiff |
Merkhilfe: Ballon → Segler → Luftschiff → Motor. Zusätzlich gilt: Motorgetriebene Luftfahrzeuge weichen Luftfahrzeugen aus, die erkennbar andere Luftfahrzeuge oder Gegenstände schleppen.
Schleppflug und Bannerschlepp
Ein Schleppgespann (Segelflugzeugschlepp, Bannerschlepp) ist manövrierbehindert: Der Schleppzug kann nicht beliebig kurven, steigen oder sinken. Deshalb ist dies eine eigene Ausnahme und keine Frage der reinen Kreuzungsregel: Wer ein erkennbar schleppendes Luftfahrzeug sieht, weicht aus — auch dann, wenn er den Schleppzug links hat und nach der reinen Kreuzungsregel Vorflugrecht hätte.
Manövrierbehinderte Luftfahrzeuge
Luftfahrzeuge, die in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkt sind (Schleppzüge, Formationsverbände, Luftfahrzeuge in einer Notlage, Luftfahrzeuge mit sichtbaren Einschränkungen), sind vorrangig zu behandeln. Als Regel im Cockpit: Wer weniger ausweichen kann, wird nicht zum Ausweichen gezwungen.
Landung und Endanflug
- Ein Luftfahrzeug im Flug oder am Boden hat einem landenden oder im Endteil des Landeanflugs befindlichen Luftfahrzeug Vorflugrecht zu geben.
- Nähern sich zwei Luftfahrzeuge zur Landung, so hat das höhere dem niedrigeren auszuweichen — das niedrigere darf jedoch nicht durch Vorbeiziehen im Endanflug („cut in") oder Überholen den Vorteil ausnutzen.
- Ein Luftfahrzeug, das um eine Notlandung weiß, hat Vorrang vor allen anderen.
- Nach der Landung wird unverzüglich von der Piste gerollt.
Rollverkehr am Boden
- Kreuzende Rollwege: Das Luftfahrzeug, das das andere rechts hat, weicht aus.
- Frontal: beide halten an oder weichen nach rechts aus.
- Überholen am Boden: Der Überholende hält ausreichenden Abstand.
- Rollende Luftfahrzeuge weichen Luftfahrzeugen aus, die starten oder im Start begriffen sind.
Europa (EASA / EU)
SERA.3210 in VO (EU) Nr. 923/2012 setzt Annex 2 §3.2.2 EU-weit unmittelbar geltend um; die Buchstaben (d) Kopf-an-Kopf, (e) kreuzend, (f) Überholen und die Landeregeln entsprechen dem ICAO-Text. SERA.3201 stellt klar: Nichts in diesen Regeln entbindet den Piloten von der Verantwortung, Zusammenstöße zu vermeiden, einschließlich der Kollisionsvermeidung nach SERA.3205 (Annäherung).
Deutschland (national)
Die LuftVO gilt ergänzend, soweit SERA Spielräume lässt (z. B. Platzrundenverfahren und örtliche Bestimmungen). Der Vorflugrecht-Kern kommt aus SERA.3210 — nationale Regelungen ersetzen ihn nicht.
Prüfungswissen
- Bei kreuzenden Kursen weicht das Luftfahrzeug aus, das das andere auf seiner rechten Seite hat.
- Bei Kopf-an-Kopf ändern beide ihren Kurs nach rechts — bauartunabhängig, ohne Rangfolge.
- Rangfolge: Ballon → Segelflugzeug → Luftschiff → motorgetriebenes Luftfahrzeug; motorgetriebene Luftfahrzeuge weichen zusätzlich schleppenden Luftfahrzeugen aus.
- Das ausweichende Luftfahrzeug vermeidet das Vorbeiziehen über, unter oder vor dem anderen, solange kein ausreichender Abstand besteht.
- Überholen = Annäherung von hinten in einem Winkel unter 70°; der Überholende weicht nach rechts aus, der Überholte hat Vorflugrecht.
- Segelflugzeug über Segelflugzeug darf rechts oder links überholen.
- Landendem Verkehr und Verkehr im Endanflug ist Vorflugrecht zu geben; von zwei landenden Luftfahrzeugen weicht das höhere dem niedrigeren aus, ohne dass das niedrigere im Endanflug vorbeiziehen darf.
- Rollende Luftfahrzeuge weichen startenden aus.