LuftrechtLektion 22 von 64
22/64Luftverkehrsregeln — ICAO Annex 2 / SERA

Vorflugrecht (SERA.3210)

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Vorflugrecht — SERA.3210 / Annex 2 §3.2.2

Allgemein (ICAO)

ICAO Annex 2 §3.2.2 Right of way: bei zwei Aircraft, die einander begegnen, gelten standardisierte Ausweich-Regeln.

Grundregeln

  1. Pilot mit Vorflugrecht behält Kurs und Geschwindigkeit.
  2. Pilot ohne Vorflugrecht weicht aus — meist nach rechts und unter dem anderen Aircraft hindurch.

Begegnung Kopf-an-Kopf (Head-on)

Wenn ein Aircraft und ein Glider auf entgegengesetzten Kursen anfliegen, müssen beide nach rechts ausweichen ("an aeroplane and a glider approach on opposite courses, both need to evade to the right"):

  • Beide drehen nach rechts.
  • Auch wenn ein Aircraft Glider hat: beide rechts.

Wenn zwei Aircraft auf kreuzenden Kursen fliegen, hat das Aircraft, das von rechts nach links fliegt, das Vorflugrecht ("if two aeroplanes are flying on crossing tracks, the aircraft which flies from right to left has the right of priority"):

  • Pilot sieht Aircraft linkshat Vorflugrecht (behält Kurs).
  • Pilot sieht Aircraft rechtsmuss ausweichen (typisch unter durch).

Wenn zwei Aircraft auf sich kreuzenden Kursen bei ähnlichen Höhen konvergieren, wie ein Pilot, der ein Banner-Schlepp-Flugzeug zu seiner Linken beobachtet, muss das beobachtende Aircraft (sich aus der Rechten relativ zum Schlepper nähernd) ausweichen, da das Schlepp-Aircraft das Vorflugrecht hat ("when two aircraft on intersecting courses at similar altitudes converge, such as a pilot observing a banner-towing airplane to their left, the observing aircraft (approaching from the right relative to the towing plane) must evade, as the towing aircraft has the right-of-way").

Hierarchie Aircraft-Typen (Vorrang absteigend)

  1. Ballons (kein Steuern möglich).
  2. Glider (eingeschränkte Kontrolle).
  3. Aircraft mit geschleppten Objekten (Banner, Glider-Tow).
  4. Motorflugzeuge (normal).

→ Glider hat Vorrang vor Motorflugzeug; Ballon vor Glider.

Überholen (Overtaking)

  • Überholender weicht nach rechts aus.
  • Überholter behält Kurs.

Take-off und Landung

  • Aircraft im Anflug haben Vorrang vor anderen Verkehren am Boden.
  • Niedrigeres Aircraft (im Final näher Boden) hat Vorrang.

Europa (EASA / EU)

SERA.3210 entspricht inhaltlich Annex 2 §3.2.2. Direkt in der EU anwendbar.

Deutschland (national)

SERA gilt direkt. Nationale Ergänzungen in LuftVO sind weitgehend deckungsgleich.

Right of way*; EU-VO 923/2012 SERA.3210; LuftVO.*

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