Beleuchtung im Flug — SERA.3215 / Annex 2 §3.2.4
Allgemein (ICAO)
ICAO Annex 2 §3.2.4 verlangt, dass Luftfahrzeuge im Flug standardisierte Positions- und Antikollisions-Leuchten zeigen — Zweck: Erkennung der Bewegungsrichtung und Verhinderung von Mid-Air-Kollisionen.
Pflicht-Beleuchtung
| Licht | Position | Farbe | Sichtwinkel |
|---|---|---|---|
| Position Light Left Wing | Linke Flügelspitze | Rot | 110° (90° nach vorn–Quer + 20° nach vorn) |
| Position Light Right Wing | Rechte Flügelspitze | Grün | 110° symmetrisch |
| Position Light Tail / Stern | Heck | Weiß | 140° (70° pro Seite) |
| Anti-Collision Light | Höchste Punkte (typisch Heck/Bauch) | Rot blinkend (Beacon) und/oder weiß blinkend (Strobe) | 360° um Längsachse |
| Landing Light | Tragfläche / Bug | Weiß (für Take-off/Landung) | Kegelförmig nach vorn |
Die Sichtwinkel von Position Lights ergänzen sich auf 360° — aus jeder Richtung sieht ein Beobachter mindestens eines der drei (rot, grün, weiß).
Faustregel zur Verkehrserkennung im Flug
- Rot links, Grün rechts: das andere Flugzeug fliegt auf dich zu (von vorn betrachtet).
- Nur grün sichtbar: das andere Flugzeug bewegt sich von links nach rechts durch dein Sichtfeld.
- Nur rot sichtbar: bewegt sich von rechts nach links.
- Nur weiß sichtbar (Heck): das Flugzeug fliegt von dir weg.
Wann brauchen Lichter?
- Nachts (zwischen Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung): Position Lights + Anti-Collision-Lights müssen ein sein.
- Tags: Anti-Collision-Lights empfohlen für Sichtbarkeit.
- Bei reduzierter Sicht (Wolken, Niederschlag): Lichter empfohlen.
SERA.3215(b) — Ausnahme bei Blendung
Wichtig: Wenn ein blinkendes Licht den Piloten oder die Passagiere bei der Wahrnehmung beeinträchtigt (z. B. durch Reflexion an einer dichten Wolke), darf es temporär ausgeschaltet werden, sofern keine Verkehrsgefährdung entsteht. Beispiel: in dichten Wolken oder bei Vereisungsbedingungen kann das Strobe-Licht die Pilotensicht stören.
Europa (EASA / EU)
SERA.3215 Lights to be displayed by aircraft: alle Luftfahrzeuge müssen die Lichter nach Aircraft-Type und Operations-Bedingungen anzeigen.
NCO.IDE.A.110 — Min-Equipment Lichter (Tag-VFR/Nacht-VFR)
Operating Lights sind Teil der Mindestausstattung nach VO (EU) 965/2012 Part-NCO.IDE.A.110:
- Tag-VFR: Anti-Collision-Lights pflichtig.
- Nacht-VFR: Position Lights + Anti-Collision-Lights + Landing Light + Cockpit-Beleuchtung + tragbare Taschenlampe als Backup.
- IFR: zusätzlich Instrumentenbeleuchtung.
Lebensdauer und Wartung
- LED-Anti-Collision-Lights in modernen Mustern: praktisch wartungsfrei (>50 000 Std.).
- Klassische Glühlampen-Strobes: typisch alle 200–500 Std. zu ersetzen.
- Pre-Flight-Check: alle Lichter (Position + Anti-Collision + Landing) ein- und ausschalten, bevor der Motor gestartet wird (Batterie nicht entladen).
Deutschland (national)
SERA gilt direkt. §4 LuftBO und §19 LuftBO schreiben die Beleuchtung gemäß SERA vor; keine wesentlichen nationalen Abweichungen.
Praxis-Hinweis: Auf deutschen VFR-Plätzen muss der Pilot bei Nachtflug mit einem gültigen Night Rating (FCL.810) und einer VFR-Nacht-Genehmigung des Flugplatzes operieren.