LuftrechtLektion 24 von 64
24/64Luftverkehrsregeln — ICAO Annex 2 / SERA

Simulierter Instrumentenflug (SERA.3220)

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Allgemein (ICAO)

ICAO Annex 2 §3.1.4 stellt klar, dass simulierter Instrumentenflug — bei dem die Sicht eines Piloten künstlich eingeschränkt wird, um IMC-Bedingungen zu üben — besondere Sicherheitsvorkehrungen erfordert.

Europa (EASA / EU)

SERA.3220 (Simulated instrument flights) schreibt vor: Ein Luftfahrzeug darf simulierten Instrumentenflug nur durchführen, wenn:

(a) Doppelsteuerung (Dual controls)

  • Das Luftfahrzeug muss voll funktionsfähige doppelte Steuerung besitzen, sodass der Sicherheitspilot jederzeit übernehmen kann.

(b) Sicherheitspilot (Safety Pilot)

  • An Bord muss sich ein qualifizierter Pilot befinden, der den Sitz neben dem Trainingspiloten einnimmt.
  • Anforderungen an den Sicherheitspilot:
    • Gültige Lizenz mit Berechtigung für das Muster,
    • Aktuelles Class/Type Rating,
    • Sehkraft, die das Auseinanderhalten von Verkehr und Hindernissen erlaubt.

(c) Hilfssicht (Additional observer) bei eingeschränkter Sicht des Sicherheitspiloten

  • Wenn die Sicht des Sicherheitspiloten durch Cockpit-Aufbau, Sitzposition oder andere Faktoren so eingeschränkt ist, dass er allein nicht den gesamten relevanten Luftraum überwachen kann, muss ein zusätzlicher Beobachter als zweiter Aufpasser an Bord sein.

(d) Wetter VMC

  • Simulierter Instrumentenflug darf nur in VMC durchgeführt werden — der gesamte Flug muss in Sichtbedingungen erfolgen, da der Sicherheitspilot die Lookout-Verantwortung trägt.

Praktische Umsetzung:

  • Hood/Vision-Limiting Device (z. B. Foggles, Klappvisier): eingeschränkte Sicht des Piloten unter Schulung; nur Instrumente sichtbar.
  • Der Pilot under the hood fliegt nach Instrumenten; der Sicherheitspilot hält uneingeschränkten Außensicht-Lookout und Verkehrsbeobachtung.
  • Bei Funkkontakt mit ATC weiterhin „VFR" gemeldet (kein IFR-Flugplan, kein IFR-Verfahren — nur Instrumenten-Übung).

Trainingszweck: Vorbereitung auf IR-Lizenz, IR(R)-Übung, Erhalt der Instrumentenflug-Fähigkeit ohne IFR-Lizenz.

Hindernisse: Nicht zu verwechseln mit IFR-Flug nach SERA.5015 — der ist ein vollwertiger Instrumentenflug nach IFR-Verfahren, separat geregelt.

Deutschland (national)

Anwendung EU-Recht direkt. Üblich für PPL-Piloten zur Erhaltung des Instrumenten-Vertrauens oder vor Erwerb einer EIR/IR-Berechtigung. Die Flugschule oder der Halter muss sicherstellen, dass die Doppelsteuerung im Luftfahrzeug funktional ist (Wartungsnachweis).

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