LuftrechtLektion 25 von 64
25/64Luftverkehrsregeln — ICAO Annex 2 / SERA

Mindesthöhen (SERA.5005(f) für VFR)

Lesezeit ca. 3 min·
de
Sprache wechseln (EN)

VFR Mindesthöhen — SERA.5005(f)

Allgemein (ICAO)

ICAO Annex 2 §4.6 Minimum heights: VFR-Flug darf nicht so tief geführt werden, dass im Notfall keine sichere Landung möglich ist und keine Gefahr für Personen oder Eigentum am Boden entsteht.

Mindesthöhen über Gelände

GebietMindesthöhe
Über Städten, dicht bebauten Gebieten, Personen­ansammlungen1 000 ft (300 m) AGL plus mindestens 600 m horizontaler Abstand vom höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m
Über offenem Gelände, Wasser500 ft (150 m) AGL
Take-off / LandingMindesthöhen gelten nicht (Anflug-/Steigflug-Phase)
NotlandungMindesthöhen gelten nicht, wenn eine sichere Landung erforderlich ist

Tieffliegen verboten unter Brücken etc.

Ein Pilot ist in keinem Fall berechtigt, unter Brücken oder ähnlichen Bauwerken zu fliegen:

  • Verstoß = strafbar (öffentliche Gefährdung nach §315a StGB in Deutschland).
  • Selbst bei Notfall: keine Ausnahme.
  • Auch nicht aus „Übungs-/Show-Gründen".

Wetter darf Mindesthöhen nicht senken

Schlechte Wetterbedingungen in der Nähe eines Flugplatzes sind kein ausreichender Grund, unter die vorgeschriebene Mindesthöhe zu fliegen:

  • VFR-Mindesthöhen gelten unabhängig vom Wetter.
  • Bei Unter­schreitung der VMC-Minima: alternative Lösung (umkehren, Diversion, Notlandung am freien Feld), aber nicht unter Mindesthöhe.

Europa (EASA / EU)

SERA.5005(f) — Wortlaut

"Except when necessary for take-off or landing, or except by permission from the competent authority, a VFR flight shall not be flown: (1) over the congested areas of cities, towns or settlements or over an open-air assembly of persons at a height less than 300 m (1 000 ft) above the highest obstacle within a radius of 600 m from the aircraft; (2) elsewhere than as specified in (1), at a height less than 150 m (500 ft) above the ground or water, or 150 m (500 ft) above the highest obstacle within a radius of 150 m (500 ft) from the aircraft."

SERA.5005(g)(h) — Ausnahmen

  • Such- und Rettungsflüge (SAR) dürfen nach Genehmigung der zuständigen Behörde unter Mindesthöhen operieren.
  • Polizei-, Feuerwehr-, medizinische Flüge mit Sonderrechten ähnlich.
  • Hubschrauber-Aufgaben (HEMS, External Loads): Sonderregelungen.

Deutschland (national)

LuftVO §6 — erweiterte Mindesthöhen

§6 LuftVO ergänzt SERA für Deutschland:

  • Über Industrieanlagen, Krankenhäusern, Schulen: erweiterte Schutz-Höhe von 300 m (1 000 ft) plus seitlicher Abstand.
  • Über Naturschutzgebieten: mind. 600 m (2 000 ft) AGL empfohlen (siehe NfL).
  • Über Wohngebieten mit ausgewiesenem Lärm­schutz (z. B. Kurorte): siehe NfL pro Region.

Praktische Beispiele

SzenarioMindesthöhe
VFR-Cruise Berlin → München, Reiseflug über Land500 ft AGL minimum, üblich 3 000+ ft AGL
Reiseflug über München-Innenstadt1 000 ft + 600 m über höchstes Hindernis innerhalb 600 m → meist 1 500–2 000 ft AGL
Anflug auf EDFE (Egelsbach)Mindesthöhe gilt nicht (Take-off/Landing-Phase)
Bergflug bei niedriger Wolkenbasisbleibt min. 500 ft AGL → bei Wolken < 500 ft AGL: umkehren oder landen, nicht unter Mindesthöhe
Notlandung TriebwerksausfallMindesthöhe gilt nicht (Sicherheits-Notwendigkeit)

Verhältnis zu VMC und Cruising Levels

  • Mindesthöhe (SERA.5005f) = Abstand zum Boden / Hindernis.
  • VMC-Mindesthöhen (SERA.5001) = Wolkenabstand + Sicht. Separate Anforderung.
  • Cruising Levels (SERA.5005g, Halbkreisregel) = Geschwindigkeits-/Höhen­wahl bei langem Streckenflug. Separate Anforderung.

Pilot muss alle drei gleichzeitig einhalten.

Fertig gelesen?
Melde dich an, um deinen Fortschritt zu speichern.