LuftrechtLektion 28 von 64
28/64Luftverkehrsregeln — ICAO Annex 2 / SERA

Sonder-VFR (Special VFR, SVFR — SERA.5010)

Lesezeit ca. 3 min·
de
Sprache wechseln (EN)

Sonder-VFR (Special VFR, SVFR — SERA.5010)

Kontrollzonen (CTR) schützen den IFR-Verkehr bei An- und Abflug an kontrollierten Flugplätzen. Sinkt das Wetter in einer CTR unter die Minima für normalen VFR-Flug, ist der VFR-Pilot dennoch nicht zwingend ausgesperrt: Die Flugverkehrskontrolle kann eine Sonder-VFR-Freigabe (Special VFR, SVFR) erteilen, die den Flug unter verschärften Bedingungen erlaubt. SVFR ist ein häufiges Prüfungsthema und in der Praxis äußerst nützlich — die genauen Minima zu kennen, entscheidet über legalen Start oder unfreiwilligen Bodenaufenthalt.

Was Sonder-VFR ist

Ein Sonder-VFR-Flug ist ein VFR-Flug, dem die Flugverkehrskontrolle den Betrieb innerhalb einer Kontrollzone bei Wetterbedingungen unterhalb der Sichtwetterbedingungen (VMC) freigibt. Daraus folgen unmittelbar zwei Punkte:

  • SVFR gibt es nur innerhalb einer CTR — außerhalb von Kontrollzonen existiert keine Sonder-VFR-Freigabe.
  • SVFR erfordert stets eine ausdrückliche ATC-Freigabe, die der Pilot anfordern muss („request Special VFR"). ATC kann sie erteilen oder verweigern, vor allem abhängig von der IFR-Verkehrslage, denn ATC muss SVFR-Flüge von IFR-Flügen (und, wo vorgeschrieben, von anderen SVFR-Flügen) staffeln.

Wann SVFR erforderlich wird

Nach SERA.5005(b) dürfen VFR-Flüge ohne Sonder-VFR-Freigabe an einem Flugplatz innerhalb einer Kontrollzone weder starten noch landen und weder in die Platzverkehrszone noch in die Platzrunde einfliegen, wenn die gemeldeten Bedingungen an diesem Flugplatz unter folgenden Minima liegen:

  • Hauptwolkenuntergrenze (Ceiling) unter 1 500 ft, oder
  • Bodensicht unter 5 km.

Beispiel: Das ATIS meldet eine Ceiling von 900 ft bei 6 km Sicht. Die Sicht wäre ausreichend, aber die Ceiling liegt unter 1 500 ft — Start oder Landung nach normalem VFR sind nicht zulässig, eine Sonder-VFR-Freigabe muss angefordert werden.

Bedingungen der SVFR-Freigabe (SERA.5010)

Die Verordnung verteilt die Bedingungen auf Pilot und Lotse:

WerBedingung
PilotFrei von Wolken und mit Erdsicht fliegen
PilotFlugsicht mindestens 1 500 m (Flugzeuge); mindestens 800 m für Hubschrauber
PilotIAS 140 kt oder weniger, um anderen Verkehr und Hindernisse rechtzeitig erkennen und ausweichen zu können
ATCDarf die SVFR-Freigabe nur erteilen, wenn die Bodensicht mindestens 1 500 m (Hubschrauber: 800 m) und die Ceiling mindestens 600 ft beträgt
BeideSVFR wird nur am Tag durchgeführt, sofern die zuständige Behörde nichts anderes zulässt

Man beachte die Symmetrie: Der Pilot braucht 1 500 m Flugsicht, ATC braucht 1 500 m gemeldete Bodensicht, bevor die Freigabe überhaupt erteilt werden darf.

Praxis-Hinweise

  • Vorausplanen: ATIS/VOLMET schon vor Erreichen der CTR-Grenze abhören und SVFR bei grenzwertigem Wetter frühzeitig anfordern.
  • Die SVFR-Freigabe gilt nur für die CTR — nach dem Verlassen gelten wieder die normalen VFR-Minima des jeweiligen Luftraums.
  • Mit Verzögerungen rechnen: IFR-Verkehr hat in der Regel Vorrang, und die Arbeitsbelastung der Lotsen bestimmt, ob SVFR möglich ist.

Prüfungswissen

  • Sonder-VFR ist nur innerhalb einer Kontrollzone und nur mit ATC-Freigabe möglich, die der Pilot anfordern muss.
  • Piloten-Minima für SVFR: frei von Wolken, Erdsicht, Flugsicht ≥ 1 500 m (Flugzeuge) / 800 m (Hubschrauber), IAS ≤ 140 kt.
  • ATC darf die SVFR-Freigabe nur erteilen bei Bodensicht ≥ 1 500 m (Hubschrauber: 800 m) und Ceiling ≥ 600 ft.
  • Ohne SVFR-Freigabe sind VFR-Start und -Landung in einer CTR verboten, wenn die Ceiling unter 1 500 ft oder die Bodensicht unter 5 km liegt (SERA.5005(b)).
  • SVFR ist ein Tagverfahren, sofern die zuständige Behörde nichts anderes zulässt.
Fertig gelesen?
Melde dich an, um deinen Fortschritt zu speichern.