Pilotenlizenzen — ICAO Annex 1 und Part-FCL
Jede Pilotenlizenz — vom Flugschüler über die PPL bis zur ATPL — beruht auf den internationalen Standards des ICAO Annex 1 (Personnel Licensing) und in der EU auf der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Part-FCL und Part-MED). Diese Lektion behandelt die Lizenzarten, die Rechte und Grenzen des Privatpiloten, Mindestalter und Medical sowie die Prüfungsregeln — alles häufige Prüfungsinhalte.
Der internationale Rahmen (ICAO)
Die Lizenzierung von Flugbesatzungen ist Gegenstand von ICAO Annex 1, Personnel Licensing. Annex 1 definiert die international anerkannten Lizenzarten:
- Student Pilot Licence (SPL)
- Private Pilot Licence (PPL)
- Commercial Pilot Licence (CPL)
- Multi-Crew Pilot Licence (MPL)
- Airline Transport Pilot Licence (ATPL)
Was ein Privatpilot darf
„Privatpilot" ist die Bezeichnung für einen Piloten, dessen Lizenz das Führen von Luftfahrzeugen gegen Entgelt gerade nicht erlaubt. Enge Ausnahmen bestehen nur für Schulungs- und Prüfungsflüge (als Fluglehrer FI oder Prüfer FE) sowie für die Kostenteilung mit Mitfliegern.
In Part-FCL-Begriffen (FCL.205.A): Der Inhaber einer PPL(A) darf als PIC oder Copilot im nichtgewerblichen Betrieb ohne Vergütung tätig sein und darf zusätzlich als Fluglehrer eine Vergütung erhalten, sobald er entsprechend qualifiziert ist. Die Teilung der direkten Flugkosten mit den Mitfliegern ist zulässig.
Mindestalter
- Bewerber für PPL und LAPL müssen bei Flugzeugen und Hubschraubern mindestens 17 Jahre alt sein.
- Das Mindestalter für einen PPL(A/H)-Alleinflug als Flugschüler beträgt 16 Jahre.
Also: erster Alleinflug mit 16, Lizenzerteilung mit 17.
Lizenz, Tauglichkeitszeugnis und Gültigkeit
Die Rechte einer Lizenz dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber neben der Lizenz ein gültiges Tauglichkeitszeugnis (Medical Certificate) mitführt. Für die PPL ist dies das Medical der Klasse 2 (Part-MED, MED.A.045), dessen Gültigkeit vom Alter abhängt:
| Alter | Gültigkeit Klasse 2 |
|---|---|
| Unter 40 | 5 Jahre |
| 40 bis 50 | 2 Jahre |
| 50 und älter | 12 Monate |
Die EASA-PPL selbst ist unbegrenzt gültig — das Lizenzdokument läuft nicht ab. Um die Rechte jedoch auszuüben, müssen Klassen- bzw. Musterberechtigung, Medical und die Aktualitätsanforderungen (siehe folgende Lektionen) gültig sein.
Erwerb der PPL(A): Ausbildung und Prüfungen
Der Weg zur Lizenz nach Part-FCL:
- Mindestens 45 Stunden Flugausbildung gesamt.
- Theorieprüfung in 9 Fächern.
- Praktische Prüfung (Skill Test) mit einem Prüfer.
Die Prüfungsregeln müssen sauber getrennt werden — eine beliebte Prüfungsfalle:
Theorieprüfung (FCL.025):
- Ein Fach ist mit mindestens 75 % der maximal möglichen Punkte bestanden.
- Höchstens 4 Versuche pro Fach sind zulässig.
- Alle Fächer müssen innerhalb von 6 Prüfungsterminen (Sittings) und innerhalb von 18 Monaten bestanden werden.
Praktische Prüfung (FCL.235):
- Besteht der Bewerber nicht alle Teile der praktischen Prüfung in 2 Versuchen, ist zusätzliche praktische Ausbildung erforderlich.
Die LAPL(A) — Light Aircraft Pilot Licence
Die LAPL ist die vereinfachte EU-Lizenz (sie existiert nur im EASA-Recht, nicht im ICAO Annex 1). Inhaber einer LAPL(A) dürfen als PIC einmotorige Kolbenflugzeuge (Land) mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2 000 kg oder weniger führen und dabei höchstens 4 Personen befördern (Pilot plus maximal 3 Mitflieger).
LAPL(A)-Aktualität (FCL.140.A): Die Rechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Stunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen sowie ein Auffrischungstraining von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer absolviert hat.
Deutschland (national)
Part-FCL und Part-MED gelten in Deutschland unmittelbar; nationale Ergänzungen enthält die LuftPersV (Luftpersonalverordnung). Wichtig für die Prüfung: Nicht das LBA, sondern die regionale Luftfahrtbehörde („Landesluftfahrtbehörde") ist für die Erteilung der PPL zuständig — 16 Landesbehörden je nach Wohnsitz des Bewerbers.
Prüfungswissen
- Die Lizenzierung von Flugbesatzungen ist Gegenstand von ICAO Annex 1 (Personnel Licensing).
- Eine Privatpilotenlizenz erlaubt kein Fliegen gegen Entgelt; Ausnahmen bestehen nur für Schulungs-/Prüfungsflüge als FI/FE und für die Kostenteilung mit Mitfliegern.
- Das Mindestalter für die Erteilung von PPL und LAPL (Flugzeuge und Hubschrauber) beträgt 17 Jahre; das Mindestalter für den Alleinflug als Flugschüler 16 Jahre.
- Lizenzrechte dürfen nur mit einem gültigen, neben der Lizenz mitgeführten Tauglichkeitszeugnis ausgeübt werden.
- Das Medical der Klasse 2 gilt 5 Jahre unter 40, 2 Jahre zwischen 40 und 50 und 12 Monate ab 50.
- Die EASA-PPL läuft selbst nicht ab; Berechtigungen, Medical und Aktualität müssen aber gültig sein, um sie auszuüben.
- Theorieprüfung: Bestehensgrenze 75 %, höchstens 4 Versuche pro Fach, alle Fächer innerhalb von 6 Prüfungsterminen und 18 Monaten.
- Praktische Prüfung: Wer nicht alle Teile in 2 Versuchen besteht, benötigt zusätzliche praktische Ausbildung.
- LAPL(A): SEP(Land) bis 2 000 kg MTOM, höchstens 4 Personen an Bord; Aktualität 12 h PIC mit 12 Starts/Landungen plus 1 h Auffrischung innerhalb von 24 Monaten.
- In Deutschland erteilt die Landesluftfahrtbehörde die PPL, nicht das LBA.