LuftrechtLektion 13 von 64
13/64Lizenzierung des Personals — Grundlagen Part-FCL

Klassen- und Musterberechtigungen (FCL.700, FCL.725)

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Klassen- und Musterberechtigungen — FCL.700, FCL.725

Die Lizenz allein berechtigt noch nicht zum Führen eines beliebigen Luftfahrzeugs: Für jede Klasse bzw. jedes Muster ist zusätzlich eine gültige Berechtigung (Rating) erforderlich. Für den typischen PPL-Piloten ist die SEP(Land)-Klassenberechtigung entscheidend — ihr 24-Monats-Zyklus mit dem Unterschied zwischen Verlängerung (Revalidation) und Erneuerung (Renewal) gehört zu den am häufigsten geprüften Themen im Luftrecht.

Warum es Berechtigungen gibt (ICAO)

ICAO Annex 1 verlangt, dass Piloten neben der Grundlizenz Berechtigungen für die geflogenen Luftfahrzeuge besitzen:

  • Klassenberechtigung (Class Rating) — für eine Klasse ähnlich zu führender Luftfahrzeuge (z. B. SEP = Single-Engine Piston).
  • Musterberechtigung (Type Rating) — für ein bestimmtes Muster (z. B. A320, B737).

Im EASA-Recht ist die grundsätzliche Pflicht zur passenden Berechtigung in FCL.700 geregelt, Ausbildung und Prüfung in FCL.725 (Part-FCL, Subpart H).

Klassenberechtigungen für die PPL-Fliegerei

BerechtigungBedeutung
SEP (Land)einmotorige Kolbenflugzeuge, Land — die meisten PPL-Trainer (C172, PA-28, DA40, Aquila)
MEP (Land)mehrmotorige Kolbenflugzeuge, Land
TMGReisemotorsegler (Touring Motor Glider)
SESeinmotorige Wasserflugzeuge
MESmehrmotorige Wasserflugzeuge

SEP(Land): Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung (FCL.740, FCL.740.A)

Die SEP(Land)-Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig. Vor Ablauf wird sie verlängert (Revalidation); nach Ablauf ist nur noch eine Erneuerung (Renewal) möglich. Beide Begriffe strikt auseinanderhalten:

Verlängerung durch Flugerfahrung — innerhalb der 12 Monate vor dem Ablaufdatum müssen in der Klasse absolviert sein:

  • 12 Stunden Flugzeit, davon 6 Stunden als PIC,
  • 12 Starts und 12 Landungen sowie
  • ein Auffrischungstraining von mindestens 1 Stunde mit einem Fluglehrer.

Verlängerung durch Befähigungsüberprüfung — wer die Flugerfahrung nicht erfüllt, muss innerhalb der 3 Monate vor Ablauf eine Befähigungsüberprüfung (Proficiency Check) mit einem Prüfer bestehen.

Erneuerung — ist die Berechtigung abgelaufen, ist stets eine Befähigungsüberprüfung erforderlich (ggf. mit vorheriger Auffrischungsschulung nach Festlegung einer ATO/DTO).

SituationErforderlich
Berechtigung gültig, Erfahrung erfülltVerlängerung durch Erfahrung (12 h davon 6 h PIC, 12 Starts + 12 Landungen, 1 h Auffrischung)
Berechtigung gültig, Erfahrung nicht erfülltBefähigungsüberprüfung vor Ablauf
Berechtigung abgelaufenErneuerung: stets Befähigungsüberprüfung

Musterberechtigungen

Komplexe Luftfahrzeuge (z. B. Strahlflugzeuge, MTOM über 5 700 kg oder mehr als 19 Passagiersitze) erfordern eine Musterberechtigung — ein eigenes Rating pro Muster (z. B. A320, B737) mit jeweils eigener Ausbildung, Überprüfung und Gültigkeitsregelung.

Nachtflugberechtigung (FCL.810)

Für VFR-Flüge bei Nacht benötigen PPL-/LAPL-Inhaber das Night Rating. Mindestausbildung: mindestens 5 Stunden Flugzeit bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden mit Fluglehrer (darin mindestens 1 Stunde Überland-Navigation) sowie 5 Solo-Starts und 5 Solo-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.

Schleppberechtigung für Segelflugzeuge (FCL.805)

Bewerber für die Segelflugzeug-Schleppberechtigung müssen nach Lizenzerteilung absolviert haben:

  • mindestens 30 Stunden Flugzeit als PIC und
  • 60 Starts und Landungen auf Flugzeugen oder TMG,

zuzüglich eines Lehrgangs an einer ATO (Approved Training Organisation) mit praktischer Schleppausbildung.

Instrumentenflug-Qualifikationen

  • IR (Instrument Rating) — die vollwertige Instrumentenflugberechtigung für IFR in IMC; Theorie und Praxis sind deutlich umfangreicher als bei der PPL.
  • BIR (Basic Instrument Rating) — die vereinfachte EASA-Instrumentenflugberechtigung mit eingeschränkten Minima, zugeschnitten auf Privatpiloten.

Deutschland (national)

Part-FCL-Berechtigungen gelten in Deutschland unmittelbar. Die nationalen Vorschriften der LuftPersV sind weitgehend an Part-FCL angeglichen.

Prüfungswissen

  • Eine Lizenz darf nur zusammen mit einer gültigen Klassen- oder Musterberechtigung für das geflogene Luftfahrzeug ausgeübt werden (FCL.700).
  • Die SEP(Land)-Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig.
  • Verlängerung durch Flugerfahrung: innerhalb der 12 Monate vor Ablauf 12 Stunden Flugzeit in der Klasse, davon 6 Stunden als PIC, 12 Starts und 12 Landungen sowie 1 Stunde Auffrischungstraining mit Fluglehrer.
  • Wer die Flugerfahrung nicht erfüllt, verlängert durch Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer; nach Ablauf erfordert die Erneuerung stets eine Befähigungsüberprüfung.
  • Das Night Rating erfordert mindestens 5 Stunden Nachtflugzeit, davon 3 Stunden mit Fluglehrer inkl. 1 Stunde Überland-Navigation, sowie 5 Solo-Starts und Landungen mit vollständigem Stillstand.
  • Die Schleppberechtigung erfordert 30 Stunden als PIC und 60 Starts und Landungen nach Lizenzerteilung sowie einen ATO-Lehrgang.
  • Das BIR ist die vereinfachte EASA-Instrumentenflugberechtigung mit eingeschränkten Minima; das volle IR erlaubt IFR in IMC.
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