Klassen- und Musterberechtigungen — FCL.700, FCL.725
Die Lizenz allein berechtigt noch nicht zum Führen eines beliebigen Luftfahrzeugs: Für jede Klasse bzw. jedes Muster ist zusätzlich eine gültige Berechtigung (Rating) erforderlich. Für den typischen PPL-Piloten ist die SEP(Land)-Klassenberechtigung entscheidend — ihr 24-Monats-Zyklus mit dem Unterschied zwischen Verlängerung (Revalidation) und Erneuerung (Renewal) gehört zu den am häufigsten geprüften Themen im Luftrecht.
Warum es Berechtigungen gibt (ICAO)
ICAO Annex 1 verlangt, dass Piloten neben der Grundlizenz Berechtigungen für die geflogenen Luftfahrzeuge besitzen:
- Klassenberechtigung (Class Rating) — für eine Klasse ähnlich zu führender Luftfahrzeuge (z. B. SEP = Single-Engine Piston).
- Musterberechtigung (Type Rating) — für ein bestimmtes Muster (z. B. A320, B737).
Im EASA-Recht ist die grundsätzliche Pflicht zur passenden Berechtigung in FCL.700 geregelt, Ausbildung und Prüfung in FCL.725 (Part-FCL, Subpart H).
Klassenberechtigungen für die PPL-Fliegerei
| Berechtigung | Bedeutung |
|---|---|
| SEP (Land) | einmotorige Kolbenflugzeuge, Land — die meisten PPL-Trainer (C172, PA-28, DA40, Aquila) |
| MEP (Land) | mehrmotorige Kolbenflugzeuge, Land |
| TMG | Reisemotorsegler (Touring Motor Glider) |
| SES | einmotorige Wasserflugzeuge |
| MES | mehrmotorige Wasserflugzeuge |
SEP(Land): Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung (FCL.740, FCL.740.A)
Die SEP(Land)-Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig. Vor Ablauf wird sie verlängert (Revalidation); nach Ablauf ist nur noch eine Erneuerung (Renewal) möglich. Beide Begriffe strikt auseinanderhalten:
Verlängerung durch Flugerfahrung — innerhalb der 12 Monate vor dem Ablaufdatum müssen in der Klasse absolviert sein:
- 12 Stunden Flugzeit, davon 6 Stunden als PIC,
- 12 Starts und 12 Landungen sowie
- ein Auffrischungstraining von mindestens 1 Stunde mit einem Fluglehrer.
Verlängerung durch Befähigungsüberprüfung — wer die Flugerfahrung nicht erfüllt, muss innerhalb der 3 Monate vor Ablauf eine Befähigungsüberprüfung (Proficiency Check) mit einem Prüfer bestehen.
Erneuerung — ist die Berechtigung abgelaufen, ist stets eine Befähigungsüberprüfung erforderlich (ggf. mit vorheriger Auffrischungsschulung nach Festlegung einer ATO/DTO).
| Situation | Erforderlich |
|---|---|
| Berechtigung gültig, Erfahrung erfüllt | Verlängerung durch Erfahrung (12 h davon 6 h PIC, 12 Starts + 12 Landungen, 1 h Auffrischung) |
| Berechtigung gültig, Erfahrung nicht erfüllt | Befähigungsüberprüfung vor Ablauf |
| Berechtigung abgelaufen | Erneuerung: stets Befähigungsüberprüfung |
Musterberechtigungen
Komplexe Luftfahrzeuge (z. B. Strahlflugzeuge, MTOM über 5 700 kg oder mehr als 19 Passagiersitze) erfordern eine Musterberechtigung — ein eigenes Rating pro Muster (z. B. A320, B737) mit jeweils eigener Ausbildung, Überprüfung und Gültigkeitsregelung.
Nachtflugberechtigung (FCL.810)
Für VFR-Flüge bei Nacht benötigen PPL-/LAPL-Inhaber das Night Rating. Mindestausbildung: mindestens 5 Stunden Flugzeit bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden mit Fluglehrer (darin mindestens 1 Stunde Überland-Navigation) sowie 5 Solo-Starts und 5 Solo-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.
Schleppberechtigung für Segelflugzeuge (FCL.805)
Bewerber für die Segelflugzeug-Schleppberechtigung müssen nach Lizenzerteilung absolviert haben:
- mindestens 30 Stunden Flugzeit als PIC und
- 60 Starts und Landungen auf Flugzeugen oder TMG,
zuzüglich eines Lehrgangs an einer ATO (Approved Training Organisation) mit praktischer Schleppausbildung.
Instrumentenflug-Qualifikationen
- IR (Instrument Rating) — die vollwertige Instrumentenflugberechtigung für IFR in IMC; Theorie und Praxis sind deutlich umfangreicher als bei der PPL.
- BIR (Basic Instrument Rating) — die vereinfachte EASA-Instrumentenflugberechtigung mit eingeschränkten Minima, zugeschnitten auf Privatpiloten.
Deutschland (national)
Part-FCL-Berechtigungen gelten in Deutschland unmittelbar. Die nationalen Vorschriften der LuftPersV sind weitgehend an Part-FCL angeglichen.
Prüfungswissen
- Eine Lizenz darf nur zusammen mit einer gültigen Klassen- oder Musterberechtigung für das geflogene Luftfahrzeug ausgeübt werden (FCL.700).
- Die SEP(Land)-Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig.
- Verlängerung durch Flugerfahrung: innerhalb der 12 Monate vor Ablauf 12 Stunden Flugzeit in der Klasse, davon 6 Stunden als PIC, 12 Starts und 12 Landungen sowie 1 Stunde Auffrischungstraining mit Fluglehrer.
- Wer die Flugerfahrung nicht erfüllt, verlängert durch Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer; nach Ablauf erfordert die Erneuerung stets eine Befähigungsüberprüfung.
- Das Night Rating erfordert mindestens 5 Stunden Nachtflugzeit, davon 3 Stunden mit Fluglehrer inkl. 1 Stunde Überland-Navigation, sowie 5 Solo-Starts und Landungen mit vollständigem Stillstand.
- Die Schleppberechtigung erfordert 30 Stunden als PIC und 60 Starts und Landungen nach Lizenzerteilung sowie einen ATO-Lehrgang.
- Das BIR ist die vereinfachte EASA-Instrumentenflugberechtigung mit eingeschränkten Minima; das volle IR erlaubt IFR in IMC.