Windrichtungsanzeiger
Flugzeuge starten und landen grundsätzlich gegen den Wind — vor jedem Start und jedem Anflug müssen Sie daher wissen, woher der Wind weht. An Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste und bei Funkausfall sind die Windrichtungsanzeiger am Boden Ihre wichtigste Informationsquelle. Diese Lektion behandelt den Windsack und die übrigen in ICAO Annex 14 standardisierten Anzeiger — regelmäßiger Prüfungsstoff im Fach Luftrecht.
Der Windsack (Wind Cone)
ICAO Annex 14 Vol I, §5.1.1 verlangt, dass jeder Flugplatz mit mindestens einem Windrichtungsanzeiger ausgerüstet ist. In der Praxis ist das fast immer der Windsack („wind cone"): ein Kegelstumpf aus Gewebe auf einem drehbar gelagerten Mast. Der Wind bläst in die offene Öffnung und richtet den Sack auf — der Sack zeigt also von der Windrichtung weg. Um gegen den Wind zu landen, landet man näherungsweise auf die Öffnung des Windsacks zu.
Der Windsack liefert zugleich einen groben Hinweis auf die Windgeschwindigkeit: Je stärker der Wind, desto weiter hebt sich der Sack Richtung Horizontale. Er muss so gebaut sein, dass er bei 15 kt (28 km/h) oder mehr voll waagerecht steht; bei schwächerem Wind hängt er entsprechend durch.
| Anforderung (Annex 14, §5.1.1) | Detail |
|---|---|
| Anzahl | Mindestens einer pro Flugplatz |
| Sichtbarkeit | Aus dem Flug, beim Rollen und vom Vorfeld aus sichtbar |
| Standort | Frei von Hindernissen, die die Luftströmung stören |
| Beleuchtung | Pflicht, wenn der Flugplatz nachts genutzt wird |
| Länge | Mindestens 3,6 m |
| Öffnungsdurchmesser | Mindestens 0,9 m |
| Verhalten | Zeigt die Windrichtung klar an; voll gestreckt ab ≥ 15 kt (28 km/h) |
| Farbe | Orange-weiß gestreift oder einfarbig orange |
Standort und Markierung
Der Windsack steht häufig auf oder nahe der Signalfläche (Signal Area), das ist aber nicht zwingend; größere Plätze stellen oft zusätzliche Windsäcke an den Pistenenden auf, damit der örtliche Wind auch im kurzen Endanflug ablesbar ist. Der Standort eines Windsacks wird durch einen weißen Kreis von 15 m Durchmesser um seinen Fuß markiert — besonders hilfreich auf Grasplätzen.
Weitere Richtungsanzeiger
Zwei weitere Bodengeräte zeigen nicht den Wind selbst, sondern die zu benutzende Richtung an:
- Landerichtungsanzeiger „T" (Lande-T): ein weißes oder oranges „T" auf der Signalfläche. Seine Längsachse zeigt die Lande- und Startrichtung: Gelandet wird entlang des Schafts auf den Querbalken zu.
- Tetraeder: ein dreiseitiger, pyramidenförmiger, frei drehbarer Körper; seine Spitze zeigt in die Landerichtung.
Merken Sie sich den Unterschied: Der Windsack zeigt den tatsächlichen Wind, das Lande-T die festgelegte Lande- und Startrichtung — an Plätzen mit Vorzugspiste können beide voneinander abweichen.
Europa und Deutschland
In der EU gelten die Flugplatz-Anforderungen über die Verordnung (EU) Nr. 139/2014 (Part-ADR) und die Zulassungsspezifikationen CS-ADR-DSN (Windrichtungsanzeiger: Subpart M). Die technischen Mindestanforderungen sind mit ICAO Annex 14 identisch. Auf deutschen Flugplätzen ist der Windsack das Standardgerät; Lande-T und Tetraeder sind selten. Die Beleuchtung ist an Flugplätzen mit genehmigtem Nachtflugbetrieb Pflicht; die Einzelheiten je Platz stehen in der AIP VFR Deutschland (DFS).
Prüfungswissen
- Jeder Flugplatz muss mindestens einen Windrichtungsanzeiger haben (ICAO Annex 14 Vol I, §5.1.1).
- Der Windsack ist ein Gewebe-Kegelstumpf von mindestens 3,6 m Länge mit einem Öffnungsdurchmesser von mindestens 0,9 m.
- Der Windsack steht ab 15 kt (28 km/h) Windgeschwindigkeit voll waagerecht.
- Der Sack zeigt von der Windrichtung weg; gelandet wird näherungsweise auf die Öffnung des Sacks zu.
- Der Standort des Windsacks ist durch einen weißen Kreis von 15 m Durchmesser markiert.
- Bei Nachtflugbetrieb muss der Windsack beleuchtet sein.
- Das Lande-T zeigt die Lande-/Startrichtung entlang des Schafts zum Querbalken; die Spitze des Tetraeders zeigt in die Landerichtung.