Allgemein (ICAO)
ICAO Annex 11 §2.2 (Objectives of the Air Traffic Services) legt die fünf Hauptziele der Flugverkehrsdienste fest:
(a) Zusammenstöße zwischen Luftfahrzeugen verhüten — primäres Sicherheitsziel.
(b) Zusammenstöße zwischen Luftfahrzeugen auf dem Manövrierbereich und mit Hindernissen darauf verhüten — Vermeidung von Pisten- und Rollbahnkollisionen (Runway Incursion / Ground Collision).
(c) Einen geordneten und zügigen Flugverkehrsfluss aufrechterhalten — Wirksamkeit/ Effizienz; ATC verhindert nicht nur Konflikte, sondern optimiert auch Sequenzen, Routen und Höhen.
(d) Hinweise und Informationen für die sichere und zügige Durchführung der Flüge geben — proaktives Informieren (FIS, ATIS, Verkehrshinweise, Wetter).
(e) Alarmdienst — Benachrichtigung der zuständigen Such- und Rettungsorganisationen bei Notlagen, Versorgung mit Unterstützung (siehe SAR-Phasen INCERFA/ALERFA/DETRESFA).
Hierarchie: Sicherheit (a, b) hat immer Vorrang vor Effizienz (c) und Information (d). Bei Konflikten zwischen Anforderungen entscheidet ATC zugunsten der Sicherheit.
ATS-Aufgliederung (Annex 11 §2.3)
Die Flugverkehrsdienste umfassen:
1. Flight Information Service (FIS) — Beratung und Information für alle Flüge in definierten Lufträumen; nicht kontrollierend.
2. Alerting Service — Alarmierung des SAR bei Notlagen.
3. Air Traffic Advisory Service — Beratung für IFR-Flüge in Bereichen ohne ATC-Kontrolle (Klasse F, in Europa kaum noch verwendet).
4. Air Traffic Control Service (ATC) — kontrollierend, in drei Stufen:
- Area Control Service (ACC) — kontrollierter Streckenflug (Klassen A/B/C/D/E in oberer Schicht),
- Approach Control Service (APP) — Anflug und Abflug im TMA-Bereich,
- Aerodrome Control Service (TWR) — auf und in der Nähe des Flugplatzes (CTR, ATZ).
Verantwortung des Piloten: Auch im kontrollierten Luftraum bleibt der PIC für die Vermeidung von Kollisionen mit Sicht verantwortlich, soweit VMC herrscht (Annex 11 §3.2 — „See and avoid"); ATC liefert primäres aktives Trennen nur unter IFR und im kontrollierten Luftraum.
Europa (EASA / EU)
VO (EU) 2017/373 (ATM/ANS Common Requirements) Annex IV (Part-ATS) übernimmt die Annex-11-Ziele wortgleich und verlangt von ATS-Anbietern die Einhaltung. Der Single European Sky und der Network Manager EUROCONTROL flankieren die ATS-Erbringung.
Deutschland (national)
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (§27c LuftVG) erbringt die zivilen ATS in Deutschland. 3 FIRs (Bremen, Langen, München) für ACC; Anflug- und Towerkontrolle an den Verkehrsflughäfen. Im MUAC Maastricht wird der obere Luftraum > FL245 im Nordwesten direkt durch EUROCONTROL kontrolliert.