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Hindernismarkierung und -befeuerung (Annex 14 Kapitel 6)

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Hindernismarkierung und -befeuerung (Annex 14 Kapitel 6)

Masten, Schornsteine, Freileitungen und Windenergieanlagen sind für VFR-Piloten in geringer Höhe eine reale Gefahr — besonders bei schlechter Sicht oder nachts. ICAO Annex 14 Vol I, Kapitel 6 (Visual Aids for Denoting Obstacles) standardisiert, wie solche Hindernisse angestrichen, markiert und befeuert werden, damit Sie sie rechtzeitig erkennen. Für die Prüfung müssen Sie die Farbschemata, die drei Intensitätsklassen der Hindernisfeuer und deren Anwendungsbereiche kennen.

Warum Hindernisse gekennzeichnet werden

Die Tagesmarkierung (Farben, Fahnen, Marker) macht Hindernisse bei Tag auffällig; die Befeuerung macht sie bei Nacht und schlechter Sicht sichtbar. Zusammen verringern sie das Risiko von Hinderniskollisionen und CFIT (Controlled Flight Into Terrain) im Umfeld von Flugplätzen und entlang der An- und Abflugwege.

Farbliche Markierung von Hindernissen

ObjekttypMarkierung
Kompakte feste Objekte, SchornsteineEinfarbig rot oder orange-rot
Türme, Masten und ähnliche schlanke BauwerkeAbwechselnde Streifen rot/weiß oder orange/weiß
Breite Objekte (große Gebäude, Lagerbauten)Schachbrettmuster in rot/weiß oder orange/weiß

Faustregeln aus Annex 14:

  • Jeder Farbstreifen soll etwa 1/7 der Objekthöhe entsprechen, mindestens 0,5 m.
  • Wo eine farbliche Markierung nicht praktikabel ist (z. B. transparente oder bewegliche Strukturen), werden stattdessen Fahnen oder Marker verwendet.

Hindernisfeuer: drei Intensitätsklassen

Annex 14 definiert Hindernisfeuer geringer, mittlerer und hoher Intensität. Grob gilt: Je höher das Hindernis, desto intensiver die geforderte Befeuerung.

1. Hindernisfeuer geringer Intensität (low-intensity)

  • Type A: rotes Festfeuer, ca. 10 cd; Type B: rotes Festfeuer, ca. 32 cd.
  • Verwendung an niedrigen Hindernissen (bis etwa 45 m über Grund) oder ergänzend an größeren Bauwerken.

2. Hindernisfeuer mittlerer Intensität (medium-intensity)

  • Type A: weißes Blitzfeuer, 20 000 cd (nachts auf 2 000 cd reduziert); 20–60 Blitze/min.
  • Type B: rotes Blinkfeuer, 2 000 cd; 20–60 Blitze/min.
  • Type C: rotes Festfeuer, 2 000 cd.
  • Verwendung an Hindernissen von etwa 45 m bis 150 m über Grund.

3. Hindernisfeuer hoher Intensität (high-intensity)

  • Type A: weißes Blitzfeuer, 200 000 cd (Tag), 20 000 cd (Dämmerung), 2 000 cd (Nacht) — für Objekte höher als 150 m über Grund.
  • Type B: weißes Blitzfeuerfür Tragmasten von Freileitungen und Seilen (z. B. Hochspannungsmasten an Tal- oder Flussquerungen).

Hochintensitätsfeuer sind typisch für sehr hohe Bauwerke wie Sendetürme und hohe Windenergieanlagen.

Anordnung an hohen Objekten: Die Feuer werden in Ebenen angeordnet — an der Spitze sowie auf Zwischenebenen (z. B. mittleres und unteres Drittel), damit die gesamte Ausdehnung des Hindernisses erkennbar ist; sehr hohe Objekte erhalten zusätzliche Zwischenebenen.

Markierung von Leitungen und Seilen

Freileitungen, Antennenabspannseile und ähnliche Seile werden mit kugelförmigen Markern (Flugwarnkugeln) gekennzeichnet:

  • Durchmesser mindestens 60 cm.
  • Farbe rot, weiß oder orange-rot, bei mehreren Kugeln abwechselnd.
  • Abstand entlang des Seils typischerweise 30–40 m, abhängig von Kugelgröße und Seilhöhe.

Windenergieanlagen

  • Die Rotorblätter sind weiß oder hellgrau lackiert, mit roten Streifen an den Blattspitzen.
  • Der Mast trägt eine abwechselnd rot/weiße Markierung (typischerweise ein roter Ring im mittleren Bereich).
  • Befeuerung: rote Fest- oder Blinkfeuer an Gondel und Mast; Anlagen über 150 m Höhe tragen zusätzlich weiße Hochintensitäts-Blitzfeuer.

Europa und Deutschland

EU-weit gelten die Anforderungen über die Verordnung (EU) Nr. 139/2014 (Part-ADR) und CS-ADR-DSN Subpart Q (Visual aids for denoting obstacles), die Annex 14 Kapitel 6 übernehmen. In Deutschland gelten zusätzlich folgende nationale Einzelheiten:

  • Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) des BMDV regelt die nationale Umsetzung.
  • Bauwerke ab 100 m über Grund sind grundsätzlich kennzeichnungspflichtig (mit Ausnahmen in bebauten Gebieten).
  • Windenergieanlagen: Kennzeichnung ab 100 m Gesamthöhe; Befeuerung ab 150 m.
  • Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK): Moderne Windparks schalten ihre Hindernisfeuer nur ein, wenn Luftverkehr in der Nähe erkannt wird (transponder- oder radarbasiert) — zur Reduzierung der Lichtemissionen, eingeführt über §46 LuftVG.
  • Kennzeichnungsverpflichtet ist der Eigentümer/Betreiber des Hindernisses; die Aufsicht liegt bei der Landesluftfahrtbehörde. Bedeutende Hindernisse werden in der AIP Deutschland ENR 5.4 veröffentlicht.

Prüfungswissen

  • Die Hindernismarkierung verwendet rot/orange-rot, abwechselnde rot-weiße (bzw. orange-weiße) Streifen oder ein Schachbrettmuster für breite Objekte; jeder Streifen entspricht etwa 1/7 der Objekthöhe.
  • Feuer geringer Intensität sind rot (Type A ca. 10 cd, Type B ca. 32 cd) und dienen Hindernissen bis etwa 45 m über Grund.
  • Feuer mittlerer Intensität dienen Hindernissen von etwa 45–150 m über Grund: Type A weißes Blitzfeuer (20 000 cd), Type B rotes Blinkfeuer (2 000 cd), Type C rotes Festfeuer (2 000 cd).
  • Hochintensitätsfeuer Type A sind weiße Blitzfeuer für Objekte über 150 m über Grund; Type B sind weiße Blitzfeuer für Tragmasten von Freileitungen und Seilen.
  • Seile und Leitungen werden mit Flugwarnkugeln von mindestens 60 cm Durchmesser in rot, weiß oder orange-rot markiert.
  • In Deutschland sind Bauwerke ab 100 m über Grund grundsätzlich kennzeichnungspflichtig; Windenergieanlagen über 150 m benötigen eine Befeuerung, zunehmend als bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) nach §46 LuftVG.
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