LuftrechtLektion 61 von 64
61/64Aeronautische Informationsdienste (ICAO Annex 15)

Aeronautical Information Publication (AIP)

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Aeronautical Information Publication (AIP)

Wo schlagen Sie die Betriebszeiten eines Flugplatzes nach, die Frequenzen einer Kontrollzone oder die Grenzen eines Beschränkungsgebiets? Die Antwort ist das Luftfahrthandbuch — die Aeronautical Information Publication (AIP) — das offizielle Nachschlagewerk eines Staates für alle dauerhaft gültigen Luftfahrtinformationen. Als PPL-Pilot nutzen Sie es bei jeder Flugvorbereitung; die Prüfung erwartet, dass Sie Zweck, dreiteilige Struktur und die Fundstellen wichtiger Informationen kennen.

Was die AIP ist

Nach ICAO Annex 15 (Aeronautical Information Services) veröffentlicht jeder Staat eine AIP: das offizielle Dokument mit Luftfahrtinformationen von dauerhaftem Charakter, die für die sichere und effiziente Durchführung des Luftverkehrs in diesem Staat wesentlich sind. Sie ist die Primärquelle für langfristig gültige Daten. Zeitkritische oder vorübergehende Änderungen erscheinen nicht in der AIP selbst — sie werden per NOTAM verbreitet; planbare dauerhafte Änderungen kommen als AIP-Änderungen (einschließlich AIRAC-Amendments), erläuternde Informationen als Aeronautical Information Circulars (AIC).

Die dreiteilige Struktur: GEN, ENR, AD

Die AIP hat eine standardisierte dreiteilige Struktur, die in jedem Staat gleich ist — wer sich in einer AIP zurechtfindet, findet sich in allen zurecht.

Teil 1 — GEN (Allgemeines)

AbschnittInhalt
GEN 0Vorwort, Verzeichnis der Änderungen und AIC
GEN 1Nationale Vorschriften und Anforderungen (Einreise, Zoll, Gesundheit)
GEN 2Tabellen und Codes (ICAO-Ortskennungen, Maßeinheiten, Abkürzungen, Zeitzonen)
GEN 3Dienste (AIS, Karten, Flugverkehrsdienste, Such- und Rettungsdienst, Flugwetterdienst)
GEN 4Gebühren für Flugplätze und Flugsicherungsdienste

Teil 2 — ENR (Strecke)

AbschnittInhalt
ENR 1Allgemeine Regeln und Verfahren (Luftverkehrsregeln, Höhenmessereinstellung, VFR/IFR, ATS-Verfahren)
ENR 2Lufträume der Flugverkehrsdienste (FIR, UIR, kontrollierter Luftraum)
ENR 3ATS-Strecken (unterer und oberer Luftraum)
ENR 4Funknavigationsanlagen und -systeme (VOR, NDB, DME, GNSS)
ENR 5Navigationswarnungen: Sperr- (P), Beschränkungs- (R) und Gefahrengebiete (D), militärische Übungsgebiete, Hindernisse
ENR 6Streckenkarten

Für VFR-Piloten verdient ENR 5 besondere Aufmerksamkeit: Hier prüfen Sie die Lufträume mit besonderem Charakter entlang Ihrer Strecke.

Teil 3 — AD (Flugplätze)

AbschnittInhalt
AD 0Vorwort
AD 1Verfügbarkeit von Flugplätzen und allgemeine Bedingungen
AD 2Ein Eintrag je Flugplatz (Unterabschnitte AD 2.1–2.24): Lage, Betriebszeiten, ATS, Befeuerung, Pistendaten, Karten und Verfahren
AD 3Hubschrauberflugplätze

Die AIP enthält außerdem Karten für den Sichtflug; viele Staaten — auch Deutschland — veröffentlichen diese in einem eigenen Band AIP VFR.

Europa und Deutschland

In der EU ist die Erbringung von Flugberatungsdiensten in der Verordnung (EU) 2017/373, Anhang VI (Part-AIS) geregelt; die Inhalte folgen ICAO Annex 15. Jeder Mitgliedstaat veröffentlicht seine eigene nationale AIP. Die AIP Deutschland wird von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegeben, in zwei Werken:

  • AIP IFR — das Hauptwerk, IFR-orientiert, in der vollständigen GEN/ENR/AD-Struktur.
  • AIP VFR Deutschland — sichtflugorientiert, mit Flugplatzdaten und Sichtanflugkarten der VFR-Plätze sowie VFR-Verfahren.

Der Zugang erfolgt digital über die DFS-Website und das Aeronautical Information Service Centre (AIS-C) der DFS in Frankfurt. Für Ihre Flugvorbereitung ist die AIP maßgeblich: Kommerzielle Flugplanungs-Apps bereiten lediglich ihre Daten auf.

Prüfungswissen

  • Die AIP ist die offizielle Veröffentlichung der Luftfahrtinformationen von dauerhaftem Charakter eines Staates (ICAO Annex 15).
  • Vorübergehende und kurzfristige Informationen erscheinen als NOTAM; planbare dauerhafte Änderungen als AIP-Amendments (AIRAC); Erläuterungen als AIC.
  • Die AIP hat drei Teile: GEN (Allgemeines), ENR (Strecke), AD (Flugplätze) — die Struktur ist international standardisiert.
  • ENR 5 enthält die Navigationswarnungen: Sperr-, Beschränkungs- und Gefahrengebiete sowie militärische Übungsgebiete.
  • AD 2 enthält je Flugplatz einen detaillierten Eintrag, u. a. Pisten, Befeuerung, ATS und Karten.
  • In der EU regelt die Verordnung (EU) 2017/373 (Part-AIS) die Flugberatung; die deutsche AIP gibt die DFS heraus — als IFR-Werk und als separate AIP VFR.
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