LuftrechtLektion 64 von 64
64/64Aeronautische Informationsdienste (ICAO Annex 15)

AIC — Aeronautical Information Circular

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AIC — Aeronautical Information Circular

Das Aeronautical Information Circular (AIC) ist neben AIP und NOTAM die dritte Säule der Luftfahrtinformations-Veröffentlichung. Es transportiert Informationen, die für die beiden anderen Kanäle zu erklärend, zu vorausschauend oder zu administrativ sind, aber dennoch für die Flugsicherheit oder die Verwaltung der Luftfahrt von Bedeutung sind. In der Prüfung müssen Sie sagen können, was in ein AIC gehört — und ebenso, was nicht.

Definition und Zweck

Nach ICAO Annex 15 §6.4 ist ein AIC ein Rundschreiben mit Informationen, die sich weder für die Aufnahme in die AIP (als Amendment) noch für eine NOTAM eignen, aber Flugsicherheit, Flugnavigation oder technische, administrative bzw. gesetzgeberische Angelegenheiten betreffen.

Die praktische Logik: Die AIP ist ein streng strukturiertes Nachschlagewerk, NOTAM transportieren dringliche, kurzlebige Betriebsinformationen. Alles dazwischen — Vorankündigungen, Erläuterungen, Hinweise — erscheint als AIC. Beispiel: Plant ein Staat für das nächste Jahr eine große Luftraumumstellung, kündigt er sie frühzeitig per AIC an, lange bevor das förmliche AIP-Amendment erscheint.

Typische AIC-Inhalte (Annex 15 §6.4.1)

  • Vorankündigung größerer künftiger Änderungen (vor dem AIP-Amendment).
  • Sicherheitshinweise (Safety Advisories): häufige Vorkommnisse, Unfalltrends, saisonale Gefahren.
  • Erläuterungen neuer Vorschriften und Gesetzesänderungen.
  • Technische Hinweise, z. B. zu Funkverbindungen und Sprechfunkverfahren.
  • Statistiken: Unfall- und Verkehrsstatistiken.
  • Lehrgangs- und Kursinformationen.

Farbcodierung und Nummerierung

SerieFarbeInhalt
AIC AweißInformationen mit langfristiger / betrieblicher Bedeutung
AIC BgelbVerwaltungs- und Finanzthemen

Weitere Farben werden national unterschiedlich vergeben — z. B. AIC C = grün für Kartenthemen in einigen Staaten.

AIC erscheinen unregelmäßig nach Bedarf und werden pro Kalenderjahr fortlaufend nummeriert (z. B. AIC A 03/2024). Sie sind kein NOTAM-Ersatz: Kurzfristige betriebliche Informationen verbleiben stets im NOTAM-System.

Europa (EASA / EU)

VO (EU) 2017/373, Annex VI (Part-AIS) verlangt AIC als Teil der Luftfahrtinformationsprodukte der europäischen AIS-Anbieter. Nationale Unterschiede in der Farbcodierung bleiben zulässig.

Deutschland (national)

Die DFS veröffentlicht die deutschen AIC in zwei Hauptserien:

  • AIC IFR — Hinweise mit IFR-Relevanz.
  • AIC VFR — Hinweise mit VFR-Relevanz.

Die Farbkonvention folgt dem internationalen Muster: AIC A = weiß (betriebliche Themen), AIC B = gelb (administrative und finanzielle Themen). AIC sind über das DFS-AIS-Portal verfügbar.

Prüfungswissen

  • Ein AIC enthält Informationen, die sich weder für die AIP noch für eine NOTAM eignen, aber Flugsicherheit, Flugnavigation oder Verwaltungsangelegenheiten betreffen.
  • Typische AIC-Inhalte sind Vorankündigungen größerer Änderungen, Sicherheitshinweise, Erläuterungen neuer Vorschriften, technische Hinweise und Statistiken.
  • Die AIC-Serie A (weiß) enthält Informationen von langfristiger Bedeutung; Serie B (gelb) enthält Verwaltungs- und Finanzthemen.
  • AIC erscheinen unregelmäßig nach Bedarf und werden pro Kalenderjahr nummeriert.
  • Ein AIC ersetzt niemals eine NOTAM — dringliche, kurzfristige Betriebsinformationen erscheinen stets als NOTAM.
  • In Deutschland veröffentlicht die DFS getrennte Serien AIC IFR und AIC VFR.
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