Schwangerschaft
EASA Part-MED — Regulatorischer Stand
EASA Part-MED §MED.B.045 Obstetrics and gynaecology (Annex IV, Klasse 2):
"Pregnancy shall constitute a cause for temporary unfitness."
Eine schwangere Pilotin gilt zunächst als vorübergehend untauglich. Die Tauglichkeit kann jedoch durch den AME (Aero-Medical Examiner) zwischen Ende der 12. SSW und Anfang der 26. SSW (Klasse 2: bis Ende der 26. SSW) wieder festgestellt werden, wenn:
- die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft;
- eine fachärztliche (gynäkologische) Untersuchung vorliegt;
- Multi-Pilot-Operationen (bei Klasse 1) bzw. Flugübungen ohne extreme physische Belastung.
Nach der 26. SSW ist die Tauglichkeit wieder ausgesetzt; sie kehrt 6 Wochen nach Entbindung mit ärztlicher Bestätigung zurück (AMC1 MED.B.045).
Physiologische Aspekte
Hämodynamik. Plasmavolumen steigt ~40 %, Hb-Konzentration sinkt durch Verdünnung („Schwangerschaftsanämie") — geringere O₂-Reserve in Höhe.
Übelkeit / Erbrechen. Besonders im 1. Trimester; Cockpit-Vibration, Wärme, Treibstoffgeruch verschlimmern Symptome.
Bauchwachstum. Ab ~24. SSW Sitz-/Gurt-Probleme, eingeschränkte Ruderbedienung.
Hypoxie. Der Fetus ist empfindlich gegenüber mütterlicher Hypoxie. Längerer Aufenthalt >10 000 ft ohne O₂ wird nicht empfohlen.
Strahlung. Auf PPL-typischen Flughöhen ist die kosmische Strahlung pro Flugstunde sehr gering (Boden-Niveau bis FL100 < 1 µSv/h); ICRP Publication 84 sieht das nicht als Risiko in PPL-Größenordnung.
Empfehlung
Frühe Mitteilung an den AME ist entscheidend, weil MED.A.020 Selbstgrounding bei Wissen über vermindertes Tauglichkeitsempfinden verlangt — eine Schwangerschaft, die nicht im Tauglichkeitsverfahren ist, gilt als „decrease in medical fitness".